Um den Ablauf einer Scheidung in Österreich komplikationsfrei zu bewältigen, muss zunächst die Scheidungsklage beim zuständigen Bezirksgericht eingereicht werden. Dies kann entweder mündlich in Form eines Protokolls oder schriftlich erfolgen. Dem Antrag muss ein Scheidungsantrag beigefügt sein, der die Scheidungsgründe und entsprechende Beweise enthält.
Zu Beginn der Gerichtsverhandlung weist die Richterin auf Beratungsmöglichkeiten und die Option einer Mediation hin, um einer möglichen Versöhnung der beiden Ehegatten entgegenzuwirken.
In diesem Zusammenhang werden den Beteiligten nochmals auf die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung hingewiesen. Bei Bedarf können die Eheleute während des Scheidungsverfahrens einen Antrag auf einvernehmliche Scheidung stellen.
Wird der Antrag vom Gericht stattgegeben, wird der Scheidungsprozess unterbrochen und die Scheidungsklage zurückgenommen. Allerdings wird das streitige Gerichtsverfahren wieder aufgenommen, wenn die Ehegatten keine Einigung im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung finden.
Das Gerichtsverfahren endet mit dem Scheidungsurteil, gegen welches binnen vier Wochen Berufung eingelegt werden kann. Nach Ablauf der vier Wochen ist das Urteil hingegen rechtskräftig und kann durch einen Rechtskraftvermerk auf der Urteilsausfertigung bestätigt werden, wobei dieser nicht für die Rechtswirksamkeit notwendig ist. Wichtig ist der Vermerk hingegen bei einer neuen Eheschließung.