Gerade Streitigkeiten innerhalb der Familie sind emotional belastend. Eine einvernehmliche Scheidung bietet die Möglichkeit, sowohl die Scheidung als auch Ehegatten- und Kindesunterhalt, Obsorge, Kontaktrecht und die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des Gebrauchsvermögens zu regeln.
Sollte eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich sein, stehe ich Ihnen sowohl bei einer strittigen Scheidung als auch bei Verfahren über den Unterhalt, die Obsorge, das Kontaktrecht und die Aufteilung zur Seite.
Ich biete Ihnen eine umfassende Beratung, sodass Sie Ihre Möglichkeiten abwägen und wir für Sie eine maßgeschneiderte Lösung finden können.
Gerne unterstütze ich Sie in Ihren familienrechtlichen Angelegenheiten und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.