Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Erstellung von einvernehmlichen Scheidungsfolgenvereinbarungen aber auch die Durchsetzung von strittigen Scheidungs- und Aufteilungsverfahren.
Zu diesem Tätigkeitsfeld gehört auch die Erstellung und Regelung von Scheidungsfolgen wie Unterhalts-, Sorgerecht und die Regelung von allfälligen ehelichen Schulden und Vermögensübertragungen.
Zu meinen Spezialgebieten in diesem Bereich zählt aber auch die Erstellung von Eheverträgen und Trennungsvereinbarungen.
Ich freue mich darauf, Sie in unserer Kanzlei willkommen zu heißen und stehe Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.