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Entzug des Sorgerechts § Rechtsgrundlage, Gründe & mehr

Aus welchen Gründen kann das Jugendamt das Sorgerecht entziehen? Bei gewissen Lebensbedingungen ist der Entzug des Sorgerechts in Österreich möglich. Insbesondere dann, wenn das Kindeswohl durch die Eltern gefährdet wird, kann das Gericht einem Elternteil oder beiden das Sorgerecht entziehen oder dieses einschränken. Es gibt viele Gründe, um die Obsorge zu entziehen, die allerdings gerichtlich geprüft werden. Der folgende Artikel bietet alle Informationen zum Entzug des Sorgerechts und erläutert, welche Vorteile das alleinige Sorgerecht hat oder wie man das gemeinsame Sorgerecht beantragen kann.
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Rechtsgrundlage zum Entzug des Sorgerechts

Die Entziehung oder Einschränkung der Obsorge wird in Österreich in § 181 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) geregelt. Demnach gilt, dass wenn das Wohl des Kindes durch das Verhalten der Eltern gefährdet wird, ein Gericht die zur Sicherung des Kindes nötigen Anordnungen treffen kann. Die Entziehung oder Einschränkung der Obsorge kann auch erfolgen, wenn sich bestimmte Umstände wesentlich geändert haben, das Kind einen entsprechenden Wunsch äußert oder Uneinigkeit der Eltern in Bezug auf eine konkrete, das Kind betreffende Sache besteht. Anlässlich einer Scheidung getroffene Vereinbarungen hinsichtlich der Obsorge sind nicht endgültig und können durch ein Gericht abgeändert werden.

Welche Maßnahmen das Gericht im Einzelfall trifft, hängt allein vom Wohl des Kindes ab. Ist dies unbedingt notwendig, kann es die Obsorge teilweise oder auch zur Gänze entziehen. Wird ein Minderjähriger gegen den Willen der Eltern aus seiner bisherigen Umgebung entfernt und kann er nicht bei Verwandten oder anderen nahestehenden Personen untergebracht werden, ist die Obsorge dem Jugendamt zu übertragen.

Gründe für den Entzug des Sorgerechts

Grundsätzlich gelten alle schädigenden Handlungen eines Elternteils als Gründe für den Entzug des Sorgerechts. Es kann viele Gründe geben, um die Obsorge zu entziehen. Insbesondere bei Gewalteinwirkung und Misshandlungen greift das Jugendamt oder das Gericht ein; die Konsequenz ist der Entzug des Sorgerechts. Dabei spielt es keine Rolle, wer die Missstände angezeigt hat – sei es der Nachbar, eine nahestehende Person oder das Jugendamt.

In manchen Fällen kommt es auch vor, dass Ärzte das Jugendamt informieren, wenn sie Verhaltensauffälligkeiten des Kindes oder körperliche Verletzungen bemerken, die dem Kind durch Gewalteinwirkung zugefügt wurden. Ebenso kann die Verweigerung einer lebenswichtigen medizinischen Behandlung ein Grund für den Entzug des Sorgerechts sein. Ferner kann die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Sekte, die Bluttransfusionen und andere medizinisch notwendige Behandlungen ablehnt, auch zum Entzug des Sorgerechts führen. In diesem Fall kann das Gericht die Entscheidung übernehmen und entsprechende Maßnahmen anordnen.

Eine Entziehung bzw. Einschränkung der Obsorge erfolgt auch dann, wenn sich bestimmte Lebensumstände gravierend geändert haben oder das mündige und einsichtsfähige Kind den Wunsch äußert. Wurden im Rahmen einer Scheidung einvernehmliche Vereinbarungen getroffen, sind diese nicht endgültig, sondern müssen stets an neue Lebensbedingungen angepasst werden. Welche Regelung das Gericht letztendlich trifft, ist abhängig von der individuellen Situation und dem Wohl des Kindes. Prinzipiell erfolgt aber nur ein Entzug des Sorgerechts, wenn das Gericht dies für unbedingt notwendig ansieht. Bei welchen vorliegenden Gründen kann das Jugendamt das Sorgerecht entziehen?

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Bessere Entwicklungschancen nicht Grund genug
Die Tatsache, dass ein Elternteil dem Kind bessere Entwicklungschancen geben könnte, nicht für den Entzug der Obsorge aus und gehört nicht zu den Gründen, um die Obsorge zu entziehen.

Überblick: 7 Gründe um die Obsorge zu entziehen

  • Gewalt und Misshandlung des Kindes.
  • Entzug der elterlichen Sorge bei Kindeswohlgefährdung.
  • Verweigerung einer notwendigen medizinischen Behandlung (Gefahr der Grundversorgung).
  • Veränderung der Lebensumstände.
  • Vernachlässigung der Sorgepflicht.
  • Auf expliziten Wunsch des mündigen und einsichtigen Kindes.
  • Sektenzugehörigkeit, die das Wohl des Kindes gefährdet.
  • Drogen- und Alkoholmissbrauch eines oder beider Elternteile.
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Ein Anwalt für Familienrecht hilft Ihnen das Sorgerecht zu regeln und berät  Sie ausführlich zum Thema.

Sorgerecht bei unehelichem Kind

Laut Rechtslage besteht für die Mutter des unehelichen Kindes das alleinige Sorgerecht. Da die Mutter mit der Erziehung und Pflege (Obsorge) des Kindes betraut ist, übernimmt sie die Vertretung und Verwaltung des Vermögens des Kindes und bestimmt auch dessen Familiennamen. Somit liegt das Sorgerecht bei einem unehelichen Kind bei der Mutter. Was die Rechte des Vaters eines unehelichen Kindes sind, erfahren Sie im Artikel zum Thema.

Übertragung des Sorgerechts an das Jugendamt

Muss ein Minderjähriger aus seiner häuslichen Umgebung entfernt werden, hat aber keine Verwandten oder andere nahestehenden Personen, bei denen er leben kann, erfolgt eine Übertragung des Sorgerechts an das Jugendamt. Der Jugendwohlfahrtsträger vermittelt das Kind im Anschluss an ein Heim oder Pflegeeltern.

Sorgerecht entzogen – was tun?

Gibt es Möglichkeiten, sich gegen den Entzug des Sorgerechts zu wehren? Das Gericht bietet dem Beschuldigten die Option, angehört zu werden. Hierfür sollten sich die Betroffenen gut vorbereiten und bestenfalls einen Anwalt für Familienrecht kontaktieren, um eine ausführliche Rechtsberatung zu erhalten. Ein Familienrechtsanwalt klärt Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und hilft Ihnen Ihre Anhörung vor Gericht überzeugend vorzutragen. Wichtig ist es dabei, dass das Gericht davon überzeugt wird, dass Sie Ihre elterlichen Pflichten gewissenhaft ausführen und keinesfalls vernachlässigen.

Ein Elternteil fordert alleiniges Sorgerecht

Das alleinige Sorgerecht hat Vorteile und gewährleistet einem Elternteil eine störungsfreie Erziehung des Kindes, sofern das Kindeswohl durch das andere Elternteil gefährdet ist. Befürchtet die Mutter, dass das Verhalten, die Angewohnheiten oder die Handlungsweisen des Vaters das Kindeswohl gefährdet, kann das alleinige Sorgerecht beantragt werden.Die Mutter will das alleinige Sorgerecht für Ihre Kinder. Ist das so einfach möglich? Es bedarf gravierender Gründe, um dem Vater das Sorgerecht entziehen zu können.

Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht beantragen will, müssen gute und für das Gericht nachvollziehbare Gründe vorliegen. Das alleinige Sorgerecht kann die Mutter allein beantragen, indem Sie unser Sorgerecht Formular mit dem Obsorgeantrag einreicht. Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht beantragen will, muss sie auch mit Kosten für Gericht und Anwalt rechnen. Sollten die Mutter die Kosten nicht tragen können, steht ihr ein Kinderbeistand zur Verfügung. Läuft das Verfahren länger als 5 Monate, dann müssen die Eltern für die Kosten des Kinderbeistands aufkommen. Sollten Sie jedoch Hilfe eines Rechtsexperten benötigen, empfehlen wir Ihnen die Konsultation eines Anwalts.

Beantragung des alleinigen Sorgerechts

Die Mutter will das alleinige Sorgerecht beantragen und dem Vater das Sorgerecht entziehen? Oder tragen Sie als Mutter Sorge, dass das Wohl Ihres Kindes gefährdet wird und möchten es vor dem Vater schützen? Dann haben Sie die Möglichkeit, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Gründe, warum Sie dem Vater das Sorgerecht entziehen, welche Schritte Sie einleiten sollten und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, können Sie in unserem Artikel zum Thema „alleiniges Sorgerecht“ nachlesen.

Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts

Bei aufrechter Ehe besteht automatisch das gemeinsame Sorgerecht und muss nicht separat beantragt werden. Bei anderen Fällen kann eine Vereinbarung bei Gericht vorgelegt werden oder es erfolgt eine Bestimmung beim Standesamt. Wenn eine gemeinsame Obsorge besteht und die Ehe oder häusliche Gemeinschaft aufgelöst wird, bleibt die gemeinsame Obsorge bestehen. Die Eltern müssen das gemeinsame Sorgerecht nicht beantragen.
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FAQ: Entzug des Sorgerechts

Beispiele für die Entziehung der Obsorge sind beispielsweise Misshandlung, Vernachlässigung oder Gewalt gegen das Kind, Gefahr der Vernachlässigung der Grundversorgung (z.B. notwendige ärztliche Behandlung), Straffälligkeit (außer das Kind wird durch das Verhalten nicht gefährdet), massive Ablehnung des Elternteiles durch das mündige und einsichtsfähige Kind, mangelnde Förderung des Kindes bzw. Probleme bei der Ausbildung, der Unterhalt des Kindes wird nicht für das Kind verwendet (außer es besteht keine Gefahr für das Kind).
Gemäß § 181 ABGB gilt: Gefährden die Eltern durch ihr Verhalten das Wohl des minderjährigen Kindes, so hat das Gericht, von wem immer es angerufen wird, die zur Sicherung des Wohles des Kindes nötigen Verfügungen zu treffen. Besonders darf das Gericht die Obsorge für das Kind ganz oder teilweise, auch gesetzlich vorgesehene Einwilligungs- und Zustimmungsrechte, entziehen.
Das Jugendamt hat jede Meldung einer Kindeswohlgefährdung, egal in welcher Form diese erfolgt, zu prüfen. Häufig kommt es zu Gefährdungsmeldungen durch Schulen oder Krankenhäuser, jedoch kann auch beispielsweise ein Nachbar eine Meldung an das Jugendamt übermitteln. In diesem Fall wird von Amts wegen ein Gefährdungsabklärungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen dessen werden die Eltern, aber auch die Kinder zum Jugendamt und den zuständigen Sozialarbeitern eingeladen, um mit ihnen Gespräche zu führen. Ergibt sich im Zuge der Gefährdungsabklärung, dass keine Kindeswohlgefährdung besteht, wird dieses Verwaltungsverfahren durch das Jugendamt eingestellt.
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