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Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern § gemeinsames Sorgerecht & mehr

Um kaum ein anderes Thema ranken sich so viele Gerüchte und falsche Vermutungen wie um das Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern. Sollten die Eltern nicht mehr in derselben häuslichen Gemeinschaft leben, aber beide das Sorgerecht haben, müssen sie festlegen, in wessen Haushalt das Kind leben soll. Die Obsorge für das Kind wird dem betreuenden Elternteil zugeschrieben. Was für Rechte habe ich als Vater? Was ist das gemeinsame Sorgerecht und wie kann man das gemeinsame Sorgerecht beantragen? Was bedeutet Obsorgeberechtigung? Im folgenden Artikel erhalten Sie alle Informationen zum Thema „Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern“. Wir erklären Ihnen, wie Sie das gemeinsame Sorgerecht beantragen können und erläutern Ihnen, welche gesetzlichen Bestimmungen beim Sorgerecht in Österreich neu sind.

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Ein Beitrag der:
Familienrecht Redaktion
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Das Wichtigste in Kürze

Wer ist sorgeberechtigt?

Bei der Beantwortung der Frage „Wer ist sorgeberechtigt?“ gehen wir zunächst von der Ausgangslage aus. Mit der Geburt eines ehelichen Kindes haben beide Elternteile automatisch das Sorgerecht, wohingegen Mütter unehelicher Kinder zunächst die alleinige Obsorge haben. Nachdem das Sorgerecht in Österreich neu reformiert wurde, haben Väter, deren Vaterschaft bewiesen wurde, das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter.

Eltern unehelicher Kinder müssen beim Standesamt oder Gericht das gemeinsame Sorgerecht beantragen. In einer Ehe bedarf es hingegen keiner Vaterschaftsfeststellung, da der Ehemann rechtlich gesehen automatisch als Vater des Kindes angesehen wird. Kann man davon ausgehen, dass eine Vaterschaft unwahrscheinlich ist, muss man dies bei Bedarf durch einen Vaterschaftstest widerlegen.

Sorgerecht nach der Scheidung

Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss das Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern in einer Scheidungsfolgenvereinbarung beim Gericht vorgelegt werden. Im Rahmen dieser Vereinbarung kann das Sorgerecht nach der Scheidung individuell zwischen den beiden Elternteilen geregelt werden. In diesem Zusammenhang kann einerseits die Höhe der Unterhaltszahlungen festgelegt und andererseits darüber entschieden werden, ob die Obsorge durch lediglich ein Elternteil (alleinige Obsorge) oder beide (gemeinsames Sorgerecht) erfolgt.

Bei Festlegung des gemeinsamen Sorgerechts müssen die Eltern festlegen, bei wem das Kind seinen hauptsächlichen Aufenthalt hat. Denn nicht nur bei der einvernehmlichen Trennung, sondern auch bei der strittigen Scheidung muss dem Gericht eine Folgenvereinbarung vorgelegt werden. Erfolgt keine Einigung zwischen den Eltern, dann trifft das Gericht eine Regelung. Eine einvernehmliche Lösung ist stets anzustreben, da die gerichtlichen Folgeverfahren meist sehr kostspielig sind.

Sollten sie eine günstige und konfliktfreie Alternative zu kostspieligen Gerichtsprozessen wünschen, empfehlen wir Ihnen, eine außergerichtliche Lösung im Rahmen der Mediation zu erarbeiten. In unserer Datenbank finden Sie mit Sicherheit den passenden Mediator in Ihrer Stadt. Als überparteiliche Instanz und kompetenter Ansprechpartner im Familienrecht steht er Ihnen bei allen Rechtsfragen zur Seite.

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Vater spielt mit seinem Sohn auf dem Fußboden

Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern

Welche Entscheidungen dürfen nach dem Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern getroffen werden? Der Begriff „Gemeinsame Obsorge“ ist irreführend, denn er lässt vermuten, dass die Eltern alle Entscheidungen gemeinsam treffen müssen. Allerdings sind die Eltern des Kindes nicht verpflichtet, das Kind immer gemeinsam zu vertreten oder alles gemeinsam zu entscheiden. Beispielsweise können sie allein einen Reisepass beantragen oder eine Schulanmeldung vornehmen.

Nur in wenigen Fällen ist die Unterschrift beider Eltern unbedingt notwendig. Können sich die Eltern bei der Schulwahl nicht einigen, entscheidet das Gericht und erteilt einem Elternteil die alleinige Obsorge. Leben die Eltern nicht mehr in derselben häuslichen Gemeinschaft, haben aber beide das Sorgerecht, dann müssen sie festlegen, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich leben soll. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, gilt als der betreuende Elternteil und wird mit der gesamten Obsorge des Kindes betraut. Daraus ergibt sich auch, dass der andere Elternteil für die Unterhaltszahlungen aufkommen muss. Demzufolge zahlt das Elternteil die Alimente, bei dem sich das Kind nicht hauptsächlich aufhält.

Aufhebung der gemeinsamen Obsorge

Möchte ein Elternteil durch einen Antrag die gemeinsame Obsorge aufheben, bedarf es keiner Begründung. Es genügt den Willen auszudrücken, die gemeinsame Obsorge aufzuheben. Die Entscheidung darüber, welcher Elternteil nunmehr mit der alleinigen Obsorge betraut wird, hängt vom Kindeswohl ab. In einem Scheidungsvergleich können die Eltern vereinbaren, dass die Obsorge minderjähriger Kinder beiden Elternteilen gemeinsam zukommt und der hauptsächliche Aufenthalt bei der Mutter ist. Auf Wunsch kann ein Elternteil die gemeinsame Obsorge aufheben, muss aber damit rechnen, dass bei Ablehnung des anderen Elternteils, das gemeinsame Sorgerecht bestehen bleibt.

Gemeinsames Sorgerecht in Österreich

Beide Elternteile haben das gemeinsame Sorgerecht in Österreich,

  • wenn sie sich in aufrechter Ehe befinden
  • falls sie verheiratet sind, zum Zeitpunkt der Eheschließung, auch dann, wenn die Eltern nach der Geburt des Kindes heiraten.
  • wenn ein Antrag beim Standesamt erfolgt.
  • falls eine Vereinbarung beim Gericht vorliegt.
  • Haben beide Eltern das Sorgerecht, so behalten sie auch bei Auflösung der häuslichen Gemeinschaft das gemeinsame Sorgerecht.

Die österreichische Gesetzlage geht grundlegend davon aus, dass bereits während der aufrechten Ehe jeder Elternteil für das Kind als gesetzlicher Vertreter auftritt. Daher besteht das gemeinsame Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern auch nach der Trennung weiter. Dabei übernimmt das Elternteil, bei dem sich das Kind hauptsächlich aufhält alle Angelegenheiten und Entscheidungen im schulischen und gesundheitlichen Bereich. Nichtsdestotrotz muss der andere Elternteil über wichtige medizinische Behandlungen und ernstzunehmende Krankheiten informiert werden. Bei Namensänderungen bzw. Erwerb oder Verzicht einer Staatsbürgerschaft sowie bei Vermögensfragen müssen beide Eltern gemeinsam eine Entscheidung treffen.

Alleiniges Sorgerecht in Österreich

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet, verfügt die Mutter über das alleinige Sorgerecht in Österreich. Jedoch können die Eltern das gemeinsame Sorgerecht beantragen, indem sie eine entsprechende einmalige Bestimmung vor dem Standesamt abgeben, die das gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile festlegt. Anschließend muss das Standesamt das zuständige Gericht über die Regelung in Kenntnis setzen. Diese Regelung kann nicht mehr ohne hoheitlichen (gerichtlichen) Akt rückgängig gemacht werden. Das Einreichen der Bestimmung ist aber nur dann möglich, wenn die Obsorge nicht bereits gerichtlich geregelt ist.

Die Bestimmung der Obsorge kann jederzeit einseitig und ohne Angabe von Gründen binnen 8 Wochen gegenüber dem Standesamt widerrufen werden. Ebenso können die Eltern dem Gericht eine Abänderung einer bestehenden Regelung vorlegen. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, dass die Eltern das alleinige Sorgerecht für einen Elternteil bestimmen oder die Obsorge auf spezifische Bereiche einschränken. Beim Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern ist jedoch zu beachten, dass keine Einschränkung der Obsorge des Elternteils erfolgen kann, bei dem sich das Kind hauptsächlich aufhält.

Entzug des Sorgerechts

Der Entzug des Sorgerechts erfolgt dann, wenn das Kindeswohl in irgendeiner Weise gefährdet ist. Doch selbst wenn ein Ehepartner während der aufrechten Ehe gewalttätig war, bleibt das gemeinsame Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern zunächst bestehen. Jedoch sollten Sie während des Verfahrens stets auf die Gewalttätigkeit und damit verbundene Kindeswohlgefährdung hinweisen. Anhand von rechtskräftigen Beweisen (medizinischen Gutachten, Strafurteil etc.) kann ein Entzug des Sorgerechts durch das Gericht erfolgen.

Familienberatung, Mediation und Rechtsberatung

Familienberatung, Mediation und Rechtsanwälte für Familienrecht bieten eine willkommene Alternative zu kostspieligen Gerichtsprozessen. Sollten Sie mit Ihrem Expartner keine gemeinsame Lösung für die Obsorge ihrer Kinder finden, bietet die Familienberatung Ihnen gerne Unterstützung an. Die Berater der Familienberatung können Ihnen helfen, die Trennung friedvoll und im Sinne des Kindeswohls zu gestalten. Dabei wird bei der Lösungsfindung stets Rücksicht auf die Bedürfnisse und Wünsche des Kindes geachtet und dieses in den Entscheidungsprozess eingebunden. Seit dem Jahr 2013 ist es in Österreich sogar Pflicht, dass Eltern von minderjährigen Kindern im Rahmen einer Scheidung eine Elternberatung wahrnehmen.

Mediation bei Sorgerecht

Bei tiefgreifenden Konflikten ist die Mediation eine zusätzliche Alternative, die eine friedvolle Konfliktbewältigung für alle Beteiligten ermöglicht. Der überparteiliche Mediator berät, interveniert, und unterstützt Sie als Eltern beim Lösungsprozess und steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner bei allen rechtlichen Fragen zur Seite. Im persönlichen Gespräch haben Sie und Ihr Expartner die Möglichkeit, gemeinsam eine zukunftsfähige Lösung zu erarbeiten.

Rechtsberatung bei Sorgerecht

Sollten Sie eine ausführliche Rechtsberatung und -vertretung wünschen, empfehlen wir Ihnen die Konsultation eines Rechtsanwalts für Familienrecht bzw. eines Scheidungsanwalts. Er kann Ihnen im Rahmen eines Erstgesprächs einen detaillierten Überblick über Ihre rechtliche Situation verschaffen. Die meisten Anwälte bieten Ihnen ein Erstgespräch zum Fixpreis an. In Anbetracht der Tatsache, dass jenes Erstgespräch Ihnen eine gute Entscheidungsgrundlage bietet, anhand derer Sie weitere Schritte überdenken und planen können, ist jene Pauschale mit Sicherheit eine lohnende Investition. Hier finden Sie Ihren passenden Anwalt für Familienrecht in Wien, Linz, Graz, Salzburg, Klagenfurt oder diesen Städten in Österreich.

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FAQ: Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern

Beide Eltern treffen weiterhin Entscheidungen die das Kind betreffen gemeinsam. Es muss lediglich entschieden werden, bei welchem Elternteil das Kind hauptsächlich lebt. Einige Dinge wie zum Beispiel Reisepass beantragen, können auch alleine vorgenommen werden.
Bei einer Trennung, haben beide Eltern weiterhin das gemeinsame Sorgerecht. Für die Beantragung des alleinigen Sorgerechts müssen schwerwiegende Gründe vorliegen.
Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, so hat der Vater ein Recht auf Kontakt. Laut Besuchsrecht hat das Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, sofern das Kindeswohl dadurch nicht gefährdet ist.
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