Scheidungsfolgenvereinbarung § Inhalte, Kosten & mehr
Eine Scheidung muss nicht immer in einem strittigen Verfahren enden, sondern es kann bereits vor der Scheidung ein gemeinsamer Konsens bestehen und eine Scheidungsfolgenvereinbarung erstellt werden. Vor allem wenn kein Ehevertrag besteht. Selbst wenn Sie unmittelbar vor der Scheidung stehen, ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung bei der einvernehmlichen Scheidung in Österreich noch möglich. Besteht Einvernehmen zwischen den Eheleuten, dann kann ein lang andauerndes, nervlich strapaziöses und vor allem kostspieliges Verfahren vor Gericht vermieden werden.
- Lesezeit: 5 Minuten
- Rechtsstand: Juli 2019
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Familienrecht Redaktion
Scheidungsfolgen regeln?
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- In der Scheidungsfolgenvereinbarung, auch als Trennungsvereinbarung bekannt, werden alle Folgen einer Scheidung (Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich, Gütertrennung) geregelt.
- Kann eine Scheidungsfolgensache nicht einvernehmlich geregelt werden, muss ein Gericht die Entscheidung treffen.
- Ist eine Folgesache strittig und kann dadurch nicht in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden, dann verlängert sich die Dauer einer Scheidung und sorgt für höhere Scheidungskosten.
- Einige Scheidungsfolgenvereinbarungen sind formbedürftig und müssen daher notariell beglaubigt werden.
- Wurde die Form bei der Scheidungsfolgenvereinbarung nicht eingehalten, ist sie nichtig.
Allgemeines zur Scheidungsfolgenvereinbarung
Als Scheidungsfolgenvereinbarung bezeichnet man einen Vertrag zwischen den Ehegatten, die sich im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung scheiden lassen wollen. Diese Vereinbarung beinhaltet alle Scheidungsfolgen und Regelungen zu Sorgerecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und die Vermögensaufteilung. Setzen Sie zusammen mit einem Anwalt für Familienrecht eine rechtskräftige Scheidungsfolgenvereinbarung auf. Bei einer Scheidung muss eine Vielzahl an weiteren Aspekten berücksichtigt werden. Übersehen Sie daher nicht die Folgen einer Scheidung. Im Rahmen einer Scheidung müssen die nachstehenden Scheidungsfolgen geklärt werden:
- Sozialversicherungsrechtliche und pensionsrechtliche Stellung
- Unterhaltsansprüche
- Vermögensaufteilung
- Ehewohnung
- Schulden
Sie sind sich bezüglich Ihrer Ansprüche nicht sicher? Kontaktieren Sie unbedingt einen Anwalt für Familienrecht, um einen Überblick zu erhalten. Ein Scheidungsanwalt kann Ihnen weiterhelfen. Eine fundierte Beratung für die Scheidung bietet Ihnen die notwendige Sicherheit, um sich vor einer Benachteiligung zu schützen.
Inhalte einer Scheidungsfolgenvereinbarung
In einer Scheidungsfolgenvereinbarung werden unterschiedliche Punkte geklärt. Im folgenden Abschnitt erläutern wir Ihnen, welche Aspekte relevant für die Scheidungsfolgenvereinbarung sind. Die Pflichtpunkte der Vereinbarung sind folgende:
1. Obsorge
Haben Sie gemeinsame Kinder, dann muss die Obsorge geregelt werden. Normalerweise bleibt aber das Umgangsrecht und die Obsorge (alleinige Obsorge, gemeinsame Obsorge) für die Kinder bei beiden Elternteilen bestehen. Nur selten erfolgt ein Entzug des Sorgerechts. Ein Scheidungsvergleich kann aber den hauptsächlichen Aufenthaltsort des Kindes (Aufenthaltsbestimmungsrecht) klären. Ebenso sind die Besuchszeiten (Besuchs- und Kontaktrecht) mit dem nicht obsorgeberechtigten Elternteil zu klären. (siehe auch Rechte eines Vaters bei unehelichen Kindern, Sorgerecht bei getrenntlebenden Eltern).
2. Alimente
Ebenso muss die Höhe der Alimente in der Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden.
3. Ehegattenunterhalt
Darüber hinaus müssen im Scheidungsvergleich auch die Unterhaltsansprüche für den Ehepartner geregelt werden. Ein Verzicht auf Unterhalt ist von gesetzlicher Seite nicht möglich. Der Ehegattenunterhalt kann sowohl unbefristet als auch befristet vereinbart werden. Denken Sie in diesem Zusammenhang auch an ihre sozialversicherungsrechtlichen Nachteile und eine mögliche Witwenrente. Kontaktieren Sie einen Anwalt, um Ihre finanziellen Ansprüche zu sichern.
4. Ehewohnung
Bei der Vermögensaufteilung wird bei einer Scheidung auch die Ehewohnung aufgeteilt. Die Wohnung oder das Haus, welches während der Ehe als Lebensmittelpunkt galt, wird in der Scheidungsfolgenvereinbarung aufgeteilt. Durch die Aufsandungsklausel wird die Übertragung des Eigentums im Grundbuch geltend gemacht. Bestenfalls setzen Sie in der Scheidungsfolgenvereinbarung auch den Termin für den Auszug des anderen Ehepartners fest. Wird der Termin in der Scheidungsfolgenvereinbarung nicht eingehalten, sollten Sie einen Anwalt kontaktieren.5. Kreditverpflichtung
Auch die Kreditverpflichtungen müssen in der Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden. Dabei muss geklärt werden, wer die Haftung für die Schulden übernimmt. Allerdings ist die Vereinbarung der Scheidungsfolgenvereinbarung für die Bank nicht verbindlich, denn für den Kreditgeber zählt nur, wer zahlen kann. Deswegen muss die Bank die Zustimmung geben.6. Zugewinnausgleich
Vor allem das Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse sind ein häufiger Streitpunkt und müssen in der Scheidungsfolgenvereinbarung gerecht aufgeteilt werden. Hierzu zählen auch Lebensversicherungen oder das Erbe eines Verwandten. Grundsätzlich ist es egal, wem was gehört. Entscheidend ist nur, dass der Wert während der ehe geschaffen wurde. Im Zuge dessen kommt es bei einer Scheidung zum Zugewinnausgleich.- Rechtsexperte aufsuchen
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Formvorschriften
Wird eine gesetzlich vorgeschriebene Form bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung nicht eingehalten, dann ist die Vereinbarung null und nichtig. Wird in der Trennungsvereinbarung eine formbedürftige Folge geregelt, so unterliegen alle weiteren Scheidungsfolgen auch der Formbedürftigkeit. Sie sind sich nicht sicher, ob eine Scheidungsfolge formbedürftig ist oder vermuten, dass die Form bei der Scheidungsfolgenvereinbarung nicht eingehalten wurde? Dann kontaktieren Sie einen unserer erfahrenen Rechtsanwälte für Familienrecht.
Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung
Grundsätzlich ist die einvernehmliche Scheidung wesentlich günstiger als eine strittige Scheidung in Österreich. Für den Scheidungsantrag fallen 293 Euro für beide Ehegatten gemeinsam an. Zusätzlich werden 293 Euro für beide Ehegatten für einen notwendigen Vergleich in der Verhandlung berechnet. Wird eine Liegenschaft oder eine andere unbewegliche Sache übertragen, dann fallen weitere 439 Euro für beide Ehepartner an. Bei einer einvernehmlichen Scheidung werden hingegen keine Gerichtsgebühren für das Gerichtsverfahren und die Scheidungsfolgenvereinbarung anfallen, wenn das Vermögen nicht mehr als 4.637 Euro beträgt und die Jahreseinkünfte nicht 13.912 Euro übersteigt.
Bestehen die obigen Verhältnisse bei beiden Ehegatten, sind beide von den Kosten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung und das Verfahren befreit. Trotzdem umfasst die Befreiung nicht allfällige Gebühren für einen Dolmetscher. Diese Gebührenfreiheit muss jedoch beantragt werden und kann abgewiesen werden. Liegen die Voraussetzungen nur bei einem der Ehegatten vor, dann muss der andere den vollen Gebührenbetrag zahlen.
Erfüllen Sie hingegen nicht die Bedingungen für eine Gebührenbefreiung, so kann es dennoch sein, dass Ihnen eine Verfahrenshilfe gewährt wird. Diese müssen Sie spätestens zusammen mit dem Scheidungsantrag beantragen.
Scheidungsfolgenvereinbarung anfechten?
Nicht immer sind beide Eheleute mit den getroffenen Vereinbarungen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zufrieden. In Österreich kann man unter gewissen Voraussetzungen eine Scheidungsfolgenvereinbarung widerrufen. Wurde das Vermögen verschwiegen oder Druck auf einen Ehepartner ausgeübt, kann man eine Scheidungsfolgenvereinbarung anfechten. Das Gericht hat festgelegt, dass man wegen Willensmängeln oder Sittenwidrigkeit eine Scheidungsfolgenvereinbarung widerrufen kann. Wer eine Scheidungsfolgenvereinbarung anfechten möchte, muss auch keine Befürchtungen haben, dass die Anfechtung eine Auswirkung auf den Scheidungsbeschluss hat.Anwaltskosten
Die Kosten für einen Anwalt für eine Scheidungsfolgenvereinbarung sind schwer zu kalkulieren und abhängig von Ihrer individuellen Situation. Zu den festgelegten Gerichtsgebühren für die Scheidungsfolgenvereinbarung in Höhe von 293 Euro kommen nochmal die Anwaltsgebühren hinzu. Wie hoch die Kosten für den Anwalt bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind, lässt sich schwer einschätzen. In der Regel können sich diese auf einige hundert Euro belaufen, aber auch höher sein. Je nachdem, ob eine Liegenschaft übertragen werden soll oder nicht, müssen Sie zusätzlich mit 439 Euro rechnen.Finden Sie den passenden Anwalt für Familienrecht
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