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Strittige Scheidung § Ablauf, Kosten & Dauer

Eine strittige Scheidung in Österreich ist wesentlich umfangreicher, komplizierter und kostspieliger als eine einvernehmliche Scheidung. Hier erhalten Sie alle notwendigen Hinweise für eine strittige Scheidung – Ablauf, Kosten und Dauer. Wir erläutern Ihnen ausführlich, wie Sie die Scheidungsklage einreichen, die Scheidungsklage zurückziehen oder welche Formulare für die strittige Scheidung in Österreich wichtig sind. Ebenso gehen wir darauf ein, welche Scheidungsgründe vorliegen können und wie schwere Eheverfehlungen in Österreich gehandhabt werden. Kann man die Scheidungsklage abweisen?
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Familienrecht Redaktion
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Rechtslage zur strittigen Scheidung in Österreich

Finden Ehegatten keinen Konsens zur Durchführung einer einvernehmlichen Scheidung, bleibt nur noch die Möglichkeit, die Scheidung im strittigen Verfahren durchzusetzen. Die strittige Scheidung wird in einem regulären Zivilprozess durchgeführt, wobei der scheidungswillige Ehepartner einen Scheidungsgrund geltend machen muss. Gemäß Ehegesetz werden in der Regel zwei Varianten der strittigen Scheidung in Österreich unterschieden:

  • Scheidung aus Verschulden gemäß § 49 EheG
  • Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft gemäß § 55 EheG

Der Scheidungsgrund kann demnach im Verschulden eines Ehegatten oder der Auflösung der häuslichen Gemeinschaft liegen. Andere Gründe kommen nur unter strengen Voraussetzungen in Betracht, wie etwa die Eheverfehlung durch geistige Störung, Geisteskrankheit oder ekelerregende beziehungsweise ansteckende Krankheit (§§ 50 ff EheG).

Gründe für eine strittige Scheidung

Bei der streitigen Scheidung aus Verschulden liegt eine schwere Eheverfehlung durch einen Ehepartner vor, die wiederum zur Zerrüttung der Ehe geführt hat. Die eheliche Lebensgemeinschaft kann aufgrund dieser schweren Eheverfehlung nicht mehr hergestellt werden, sodass die Ehe als beendet gilt. Somit ist der andere Ehepartner dazu berechtigt, unter Angabe von Scheidungsgründen eine Scheidungsklage einzureichen.

Schwere Eheverfehlungen

  • Ehebruch
  • Physische Gewalt
  • Alkoholismus
  • Andauernde Beleidigungen und Beschimpfungen
  • Beharrliches Schweigen ohne Grund
  • Böswilliges Verlassen der Ehegemeinschaft durch Auszug
  • Desinteresse des Ehepartners an der Familie
  • Mangelnde Rücksichtnahme
  • Unterhaltspflichtverletzung gegenüber des Partners und den Kindern
  • Verschweigen des eigenen Einkommens

Ist die angeklagte Partei jedoch der Meinung, dass der klagende Ehegatte eine Mitschuld an der Zerrüttung (Teilschuld) der Ehe trägt, dann kann er einen Mitverschuldensantrag oder eine Widerklage beim Gericht einreichen. Ist das Gericht jedoch der Meinung, dass der beklagte Ehegatte keine Mitschuld trägt und die Widerklage keine Sinnhaftigkeit besitzt, kann das Bezirksgericht die Scheidung abweisen. Darüber hinaus haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich während des Gerichtsverfahrens auf eine einvernehmliche Scheidung zu einigen.

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Auflösung der häuslichen Ehegemeinschaft

Ferner kann eine Scheidung durch die Auflösung der häuslichen Ehegemeinschaft erfolgen. Trägt ein Ehepartner keine Schuld und willigt auch nicht in eine einvernehmliche Scheidung ein, dann kann eine Ehe nur über diesen Weg geschieden werden. Allerdings ist die Scheidung an einige Bedingungen geknüpft:

  • Die eheliche Lebensgemeinschaft muss seit 3 Jahren aufgelöst sein.
  • Die Ehe gilt als zerrüttet und kann nicht fortgeführt werden.

Der klagende Ehegatte muss nachweisen können, dass die eheliche Gemeinschaft nicht mehr existieren kann und nicht heilbar ist. Nichtsdestotrotz kann das Bezirksgericht die Klage immer noch zurückweisen, sofern nicht nachgewiesen werden kann, dass eine Zerrüttung vorliegt. Insbesondere dann, wenn die klagende Partei eine Schuld an der Zerrüttung der Ehe trägt oder das Ende der Ehe den anderen Ehepartner zu hart trifft (Härteklausel).

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Beweismangel bei Scheidungsklagen
Da es manchmal schwierig sein kann, die entsprechenden Beweise zu erbringen und Scheidungsklagen abgewiesen werden, empfehlen wir Ihnen einen Anwalt zu konsultieren, um mit ihm eine erfolgreiche Vorgehensweise zu besprechen.

Geistes- und Infektionskrankheiten

Eine Ehe kann aber auch aufgrund von Geistes- und Infektionskrankheiten geschieden werden. Hierzu zählen vor allem:

  • Geisteskrankheiten
  • Ansteckende oder ekelerregende Krankheiten
  • Verhalten, das auf einer geistigen Störung beruht

Auch in diesem Fall muss die Ehe als zerrüttet gelten und unheilbar sein, um geschieden zu werden.

Scheidungsklage einreichen

Liegt einer der oben aufgeführten Scheidungsgründe vor, dann kann ein Ehegatte gegen den anderen beim zuständigen Bezirksgericht die Scheidungsklage einreichen. Da auch das Gericht in erster Linie eine einvernehmliche Scheidung anstrebt, wird geprüft, ob diese möglich ist. Wird jedoch festgestellt, dass eine einvernehmliche Scheidung ausgeschlossen ist, beginnt das gerichtliche Verfahren einer strittigen Scheidung. Bei Einreichung der Scheidungsklage müssen Sie folgende Dokumente beim Bezirksgericht einreichen:

  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Ehegatten
  • Meldezettel
  • Geburtsurkunde ehelicher Kinder
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Urkunden, die das Vermögen ausweisen (Grundbuchauszug, Mietvertrag)

Das Bezirksgericht leitet die Scheidungsklage an den anderen Ehegatten weiter und ladet ihn zur mündlichen Streitverhandlung. Jede strittige Scheidung in Österreich endet mit einem Gerichtsurteil, gegen welches innerhalb von vier Wochen Berufung eingelegt werden kann. Ist die Frist jedoch abgelaufen, ist die Scheidung nach vier Wochen rechtskräftig. Bei einer strittigen Scheidung wird lediglich die Ehe innerhalb des Gerichtsverfahrens geschieden und keine weiteren vermögens- oder unterhaltsrelevanten Aspekte geklärt. Unterhaltsansprüche, Kindesobsorge und die Vermögensaufteilung müssen in weiteren Gerichtsverfahren geregelt werden.

Infografik
Arten der strittigen Scheidung

Zurückziehen der Scheidungsklage

Bis zum Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses können die Ehegatten den Scheidungsantrag zurückziehen. Möchte ein Ehepartner den Scheidungsantrag zurückziehen, dann ist der Scheidungsbeschluss wirkungslos. Bis dahin entstandene Kosten für Anwälte und Gericht müssen jedoch gezahlt werden. Falls Sie die Scheidungsklage zurückziehen, gilt dies als Aufhebung des gesamten Scheidungsverfahrens. Dies heißt, dass sämtliche Vereinbarungen bezüglich Scheidungsfolgen (Unterhalt, Vermögen, Obsorge) gleichsam wieder zurückgenommen werden und das Gericht darüber keine Entscheidung trifft. Der Ablauf der strittigen Scheidung ist beendet.

Ablauf der strittigen Scheidung

Nachdem die Scheidungsklage beim zuständigen Bezirksgericht mündlich zu Protokoll gegeben oder schriftlich eingereicht wurde, ist der Ablauf der strittigen Scheidung relativ unkompliziert. Eine Online Scheidung ist in Österreich jedoch noch nicht möglich. Die Scheidungsanklage muss die Gründe für die Scheidung und entsprechende Beweismittel benennen. Bei Beginn der Gerichtsverhandlung wirkt der Richter auf einen Versöhnungsversuch hin und klärt über die Möglichkeiten einer Mediation und die einvernehmliche Scheidung auf.

Möchten die Ehegatten an dieser Stelle das Scheidungsverfahren im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung klären, kann der Prozess unterbrochen werden. Das strittige Verfahren wird erst wieder aufgenommen, wenn keine Beratungsmöglichkeiten wahrgenommen werden und die Scheidung nicht im Einvernehmen vollzogen werden kann. Das Scheidungsurteil besiegelt das strittige Scheidungsverfahren. Wird innerhalb von 4 Wochen keine Berufung eingelegt, ist die Scheidung nach Ablauf der Frist rechtskräftig. Anhand eines Rechtskraftvermerks kann die Scheidung bestätigt werden. Dies ist bei Anmeldung einer neuen Eheschließung notwendig, da der zuständigen Behörde das Scheidungsurteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft vorgelegt werden muss.

Kosten der strittigen Scheidung in Österreich

Wie bereits angesprochen, sind die Kosten der strittigen Scheidung in Österreich um einiges höher als bei einer einvernehmlichen Scheidung. Für die Scheidungsklage fällt eine Gebühr in Höhe von 312 Euro an und für den Scheidungsvergleich werden weitere 293 Euro veranschlagt, sofern dieser den typischen und notwendigen Inhalt eines Scheidungsfolgenvergleichs bei einer einvernehmlichen Scheidung aufweist. Muss eine Liegenschaft übertragen werden, fallen weitere 439 Euro an.

Hat Ihr Ehegatte einen Rechtsanwalt für Scheidungsrecht beauftragt, raten wir Ihnen dies auch zu tun, um Ihre Position vor Gericht zu stärken. Jene Anwaltskosten gestalten die strittige Scheidung relativ kostspielig. Bei einer Scheidung besteht keine Anwaltspflicht und eine Scheidung ohne Anwalt ist durchaus möglich. Jedoch sollten Sie einen Rechtsexperten für Familienrecht konsultieren, um Ihre Ansprüche hinsichtlich Unterhalt und Vermögensaufteilunggeltend zu machen. Die Höhe der Anwaltskosten richtet sich nach dem Streitwert und dem Aufwand.

Bei einer strittigen Scheidung in Österreich muss zunächst jeder Ehepartner die Kosten des Scheidungsverfahrens selbst zahlen. Allerdings muss dann am Ende des Prozesses geschaut werden, wer die alleinige Schuld trägt. Der betroffene Ehepartner muss die gesamten Kosten übernehmen. Sollten Sie über ein geringes Einkommen und wenig Vermögen verfügen, dann können Sie Verfahrenshilfe vorab beim Gericht beantragen.

Obsorge und Kinderbeistand bei strittiger Scheidung

Da die Verfahren bezüglich der Obsorge und des Kontaktrechts für Kinder sehr belastend sind, kann man einen Kinderbeistand bestellen. Mehr zum Thema Obsorge und Kinderbeistand erfahren Sie in einem separaten Artikel. Der Kinderbeistand kümmert sich um die Bedürfnisse und Wünsche von minderjährigen Kindern bis zum Alter von 14 Jahren. Er fungiert dabei als Ansprechpartner und äußert mit dem Einverständnis der Kinder ihre Meinung vor dem zuständigen Gericht. Gleichzeitig ist der Kinderbeistand zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Kosten für den Kinderbeistand müssen beide Eltern tragen. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Verfahrensdauer und den Arbeitsstunden des Kinderbeistands. Die ersten 6 Monate sind dabei kostenfrei und erst nach Ablauf der 6 Monate fällt eine Gebühr in Höhe von 290 Euro pro Elternteil pro begonnenen 12 Monaten an. Liegt ein geringes Einkommen vor, erfolgt eine Übernahme der Kosten durch die Verfahrenshilfe.

Scheidungsvergleich

Ist eine Scheidung im Einvernehmen möglich, können die Ehegatten einen Scheidungsvergleich ausarbeiten. Ein Scheidungsvergleich, auch Trennungsvereinbarung genannt, ist die kostengünstigste Scheidung. Der Scheidungsvergleich bietet Ihnen eine Vielzahl an Vorteilen:

  • Ein Scheidungsvergleich spart Zeit.
  • Er ist kostengünstig durch geringere Gerichts- und Anwaltsgebühren.
  • Weniger Streit und Nerven.
  • Er ist die Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung.

Die Trennungsvereinbarung regelt unterschiedliche Aspekte einer Trennung. Die Unterhaltsansprüche, die Klärung der Obsorge und der Ehegattenunterhalt müssen jedoch Bestandteil des Scheidungsvergleichs sein. Der Ehegattenunterhalt kann im Scheidungsvergleich unbefristet oder befristet vereinbart werden. Wie der Ehegattenunterhalt geregelt ist, können Sie in unseren Artikeln zum Themenschwerpunkt „Unterhalt“ nachlesen.

Definition einer paktierten Scheidung

Das Gerichtsverfahren kann auch durch eine paktierte Scheidung beendigt werden, wenn ein Ehepartner keine Einsicht für das Verschulden der Zerrüttung der Ehe hat oder eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist. Meist können sich die Eheleute nicht über die Vermögensaufteilung oder Sorgerechtsfragen einigen. Doch insbesondere der Ehegattenunterhalt und in einigen Fällen auch der Kindesunterhalt sind Streitpunkte bei einer strittigen Scheidung.

In diesem Fall schlagen Richter gerne eine paktierte Scheidung vor. Hierbei gestehen die Eheleute ein gleichteiliges Verschulden der Zerrüttung der Ehe ein und das Gericht kann ohne ein Folgeverfahren die Ehe scheiden. Außerdem verzichten beide Parteien auf Unterhalt. Die paktierte Scheidung hat den Vorteil, dass die gerichtlichen Streitigkeiten schneller gelöst werden können.

Die außergerichtliche Scheidung

Es ist stets ratsam, einen Rosenkrieg zu vermeiden und eine außergerichtliche Scheidung anzustreben. Klären Sie bestenfalls alle möglichen Streitpunkte außergerichtlich und bestenfalls im Beisein eines Rechtsanwalts für Familienrecht. Somit können Sie verhindern, dass das Gerichtsverfahren hohe Kosten verursacht und Zeit in Anspruch nimmt. Die außergerichtliche Scheidung ist im Grunde genommen, die einvernehmliche Scheidung.

Die strittige Scheidung ist nicht nur kostspieliger als die Einvernehmliche, sondern die Dauer der Scheidung kann auch verlängert sein. Sollten bei einigen Klärungspunkten noch Unstimmigkeiten herrschen, empfehlen wir Ihnen einen Mediator heranzuziehen und im Rahmen einer Mediation bei einer Scheidung eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. Sparen Sie nun Kosten durch eine außergerichtliche Scheidung.

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FAQ: Strittige Scheidung

Die Scheidungsklage muss beim zuständigen Bezirksgericht mündlich zu Protokoll gegeben oder schriftlich eingereicht werden. Hier müssen die Gründe für die Scheidung und entsprechende Beweismittel benannt werden. Das Scheidungsurteil besiegelt das strittige Scheidungsverfahren. Wird innerhalb von 4 Wochen keine Berufung eingelegt, ist die Scheidung nach Ablauf der Frist rechtskräftig.
Gegen den Willen des anderen Ehepartners kann eine Scheidung nur dann erfolgen, wenn dieser eine schwere Eheverfehlung gesetzt hat – die sogenannte Scheidung aus Verschulden. Das Gesetz geht vom Zerrüttungsprinzip aus: die schwere Eheverfehlung muss zur Zerrüttung der Ehe geführt haben, damit die Ehe vom Gericht geschieden werden kann.
Durch Diskussionen und Konflikte hinsichtlich des Vermögens oder die Obsorge der gemeinsamen Kinder kann die Dauer einer strittigen Scheidung langwierig sein. Ein Mediator kann zwischen den Ehepartnern vermitteln und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. Ist dies nicht möglich, kann eine strittige Scheidung mehrere Monate bis zu mehreren Jahren dauern. Unter anderem ist dies auch von der Arbeitsweise der Gerichte, Anwälte und Mandanten sowie von Fristen abhängig.
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