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Scheidung mit Kindern § Sorgerecht, Unterhalt & mehr

Ist eine Ehe zerrüttet und lässt sich dabei eine Scheidung mit Kindern nicht vermeiden, ist ein sehr behutsames Vorgehen angebracht. Dabei sind mit dem Scheidung einreichen dann nicht nur viele wirtschaftliche, organisatorische und finanzielle Dinge zu reden, sondern ganz besonders auch der Umgang mit den Kindern. In diesem Beitrag wollen wir alle wichtigen Aspekte einer Scheidung mit Kindern darstellen und dabei auch wichtige Fragen beantworten, wie z.B.: Wie lange dauert eine Scheidung mit Kindern? Wie regelt man den Unterhalt bei einer Scheidung mit Kindern? Sowie viele weitere Aspekte rund um die Ehescheidung und deren Folgen für Kinder.

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Ein Beitrag der:
Familienrecht Redaktion
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Einvernehmliche Scheidung mit Kindern

Ist eine Scheidung mit Kindern nicht zu vermeiden, sollte man unbedingt das vorgeschriebene Trennungsjahr nutzen, die um eine einvernehmliche Scheidung zu vereinbaren. Hingegen wäre eine strittige Scheidung nicht nur extrem zeitaufwändig und kostspielig, sondern hätte auch eine große emotionale Auswirkung auf die Ehepartner und deren Kinder. Deshalb sollte man unbedingt anstreben, sich in allen wichtigen Punkten der Trennung, wie dem Sorgerecht, dem Unterhalt und auch der Vermögensaufteilung einig zu werden. Obwohl eine Scheidung ohne Anwalt möglich ist, ist dies nicht zu empfehlen.

Für den Fall, dass es in der individuellen Situation schwierig möglich ist sich einig zu werden, kann man auch die Hilfe eines erfahrenen Anwalts für Familienrecht in Anspruch nehmen. Dieser kann ggf. durch eine Mediation akzeptable Kompromisse für beide Seiten erreichen. Dabei kann eine einvernehmliche Scheidung sehr viel zügiger über die Bühne gehen und es sind keine nachgängigen Prozesse zur Regelung des Unterhalts, des Sorgerechts und der Vermögensaufteilung notwendig. Hierbei können dann die Ehepartner auch mit einem gemeinsamen Anwalt arbeiten, der die Trennungsmodalitäten in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festhält und den gemeinsamen Scheidungsantrag einreicht

Wo sollen nach einer Scheidung mit Kindern die Kinder leben?

Nach dem Gesetz haben Ehepartner immer ein gemeinsames Sorgerecht für ihre gemeinsamen Kinder. Deshalb sollten Sie im Falle einer Scheidung auch gemeinsam entscheiden, bei welchem Elternteil die Kinder nach der Scheidung leben sollen. Für den Fall, dass sich die Eltern darüber nicht einigen können, wird ein Gericht diese Entscheidung übernehmen.

Außerdem wird ein Vormundschaftsgericht mit der Entscheidung beauftragt, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beansprucht. Hierbei wird einem Antrag auf alleiniges Sorgerecht nur stattgegeben, wenn dies für das Kindeswohl die beste Möglichkeit ist. Je nach Alter des Kindes werden dabei natürlich auch die Wünsche des Kindes berücksichtigt. Dabei wird ein Kind bereits ab seinem fünften Lebensjahr befragt und hat ab 14 Jahren auch ein Mitentscheidungsrecht.

Unterhaltsregelung bei Scheidung mit Kindern

Im Falle einer Scheidung mit Kindern ist normalerweise der Elternteil unterhaltsberechtigt, bei dem die Kinder leben und der die Kinder betreut. Dabei wird der Unterhalt zunächst am Lebensstandard während der Ehe bemessen, jedoch werden dabei Abstriche berücksichtigt, die durch die Scheidungssituation relevant sind. Allerdings müssen dabei der Betreuungsunterhalt und der reguläre Kindesunterhalt voneinander getrennt betrachtet werden.

Ein Betreuungsunterhalt wird in den meisten Fällen nur noch bis zum dritten Lebensjahr des jüngsten Kindes gezahlt. Hingegen bleibt der reguläre Kindesunterhalt davon unberücksichtigt. Dabei wird die der normale Kindesunterhalt von dem Ehepartner gezahlt, der die Kinder nicht selbst in seinem eigenen Haushalt versorgt. Wollen Sie den Kindesunterhalt berechnen, hilft Ihnen unser Alimente Rechner weiter.

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Kind beim Tisch, Eltern im Hintergrund

Wahrung des Kinderwohls

Bei einer Scheidung mit Kindern sollte für verantwortungsvolle Eltern das Kindeswohl an oberster Stelle stehen. Dabei ist es allem voran wichtig, dass Kinder eine Scheidung verarbeiten können. Deshalb sollte man einige Vorgehensweisen sowie Besonderheiten einer Scheidung mit Kindern unbedingt berücksichtigen. 

Generell verstehen Kinder sehr früh, wenn sich ihre Eltern nicht mehr verstehen. Dabei empfinden sie bei einer Scheidung meistens Trauer, Wut oder Scham. Ferner kommt es bei der Scheidung der Eltern zur existentiellen Veränderungen für die Kinder. Dabei haben Kinder oftmals Angst, einen Elternteil für immer zu verlieren oder sind sogar überzeugt, selbst schuldig an der Entwicklung zu sein. 

Jedoch können auch Kinder, die keine auffälligen Reaktionen zeigen, sehr unter den Entwicklungen leiden. Deshalb brauchen Sie bei einer Scheidung mit Kindern besondere Unterstützung und auch Zeit, um sich mit ihren inneren Chaos und den äußeren Entwicklungen zurechtzufinden. Auch bei einer Scheidung mit Kindern, die mit Demütigungen, Provokationen und Verletzung einhergeht, sollte man in Gegenwart der Kinder nicht schlecht über den Partner reden.

Deshalb sollte man anstreben, möglichst gefühlsneutral und wenn möglich auch gemeinsam mit dem Kind über die Veränderung zu reden. Dabei sollte man einem Kind sicherstellen, dass es auch in Zukunft Umgang mit beiden Elternteilen haben wird und einen Elternteil verlieren wird. Für den Fall, dass dies gelingt, hat das Kind eine Chance, eine Grundlage zu finden, auf der sie Beziehung zu beiden Elternteilen fortführen kann und neu aufbauen kann.

Sorgerecht bei Scheidung mit Kindern

Bei einer Scheidung mit Kindern ändert sich nichts daran, dass beide Elternteile auch nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder behalten. Dabei ist dies gesetzlich so geregelt, um das Kindeswohl zu gewährleisten. Deshalb gilt auch bei einer Scheidung mit Kindern, dass es immer im Interesse des Kindes ist, dass beide Elternteile weiterhin elterliche Verantwortung übernehmen. Hierbei sollte bei einer Scheidung mit Kindern das elterliche Sorgerecht möglichst nicht Gegenstand streitiger Auseinandersetzung werden, um andere Forderungen im Scheidungsverfahren durchzusetzen.

Aufenthalts­bestimmungsrecht

Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt man einen Teil des Sorgerechts und organisiert den Aufenthalt des Kindes. Für den Fall, dass beide Elternteile sorgeberechtigt sind, müssen Sie bei einer Scheidung mit Kindern entscheiden, bei wem das Kind leben wird. Dabei ist es nicht entschieden, dass das Kind automatisch mit dem Elternteil lebt, der in dem bisher bewohnten Eheraum verbleibt. Hierbei wird immer danach entschieden, bei wem das Kind besser aufgehoben ist. Für den Fall, dass sich die Eltern nicht entscheiden können, wird im Streitfall ein Familiengericht entscheiden. Dabei stellen die Gerichte auf folgende Punkte besonders darauf ab:

  • Welcher Elternteil die Kontinuität der Lebensführung des Kindes am besten gewährleisten kann
  • Welcher Elternteil für die Entziehung des Kindes am besten geeignet ist
  • Wo wichtige soziale Kontakte des Kindes sind
  • Welche Konsequenzen ein Wohnungswechsel hätte für das Kind und
  • Welche Bindung zu den Elternteilen und auch ggf. den Geschwistern besteht
  • Dabei soll u.a. auch gewährleistet werden, dass nicht durch einen Umzug in große Entfernung versucht wird, sowohl das Umgangsrecht als auch das Sorgerecht eines Elternteils zu umgehen.

Umgangsrecht bei einer Scheidung mit Kindern

Im Sinne der Kinder und auch für die eigene stressfreie Lebensführung sollte man eine Umgangsregelung mit den Kindern finden, die für beide Elternteile akzeptabel und tragbar ist. Dabei hat der nicht betreuende Elternteil nicht nur einen Anspruch sondern auch eine Pflicht, Umgang mit seinen Kindern zu pflegen. Außerdem hat auch das Kind einen Anspruch darauf mit dem nicht betreuenden Elternteil einen Umgang zu pflegen. Generell dient das Umgangsrecht immer dem Kindeswohl.

Dabei sollte man auch als betreuender Elternteil das Kindeswohl immer im Blick haben und nicht aufgrund egoistischer oder emotionaler Motive den Umgang blockieren. Deshalb ist es wichtig, beim Umgangsrecht emotionale Themen außen vor zu lassen und einfach nüchtern sowohl die Art, den Ort und auch die Zeit des Umgangs zu regeln.

Gut-zu-wissen Icon
Negative Scheidungsfolgen vermeiden

Mithilfe eines Feststellungsantrags bei Gericht kann im Rahmen eines Außerstreitverfahrens ermittelt werden, ob ein Auszug aus der ehelichen Wohnung rechtmäßig ist. Nur so erhalten Sie eine rechtliche Absicherung, damit der Auszug bei einer strittigen Scheidung nicht im Sinne eines Vorwurfs gegen Sie verwendet wird.

Unterhalt bei einer Scheidung mit Kindern

Bei einer Scheidung mit Kindern haben Kinder immer einen Anspruch auf Kindesunterhalt. Dabei leistet der Ehepartner, bei dem die Kinder leben sowieso einen Betreuungsunterhalt, indem er ihnen Kost und Logis gewährt. Hingegen hat der nicht betreuende Elternteil einen Barunterhalt zu leisten. Dabei richtet sich der zu leistende Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Diese richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen und dem Alter des Kindes. Hierbei sollte man es unbedingt vermeiden, die Höhe des Kindesunterhaltes zu diskutieren, da im Streitfall bei einem Familiengericht auch in Österreich sowieso die Düsseldorfer Tabelle herangezogen würde.

Vermeidung eines Unterhaltsstreites

Ein nicht betreuender Elternteil ist immer verpflichtet, Kindesunterhalt zu zahlen. Für den Fall, dass man dabei versucht ein Nettoeinkommen herunter zu rechnen, entbindet es nicht der Verantwortung, eine finanzielle Verpflichtung zu übernehmen. Dabei kann man bei einem Unterhaltsrechtsstreit lediglich eine Zahlung verzögern, jedoch aber nicht verhindern.

Zusätzlich kommen bei einem Rechtsstreit dann noch die Gerichts- und Anwaltsgebühren hinzu. Dabei werden diese immer nach dem Streitwert berechnet, der den zwölffachen monatlichen Unterhaltsbetrag beträgt. Außerdem sind bei einem Unterhaltsstreit dann noch die anfallenden Anwalts-und Gerichtsgebühren zu entrichten. Deshalb ist es allemal sinnvoll, einen Unterhaltsstreit zu vermeiden und die ersparten Kosten für das Kindeswohl zu verwenden.

Unterhaltsvorschuss beantragen

Für den Fall, dass der nicht betreuende Elternteil finanziell nicht in der Lage ist oder es verweigert, den Kindesunterhalt zu bezahlen, kann ein Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt werden. Dabei kann der Unterhaltsvorschuss bei einer Scheidung mit Kindern bis zum 18. Lebensjahr der Kinder beantragt werden. Allerdings wird das Jugendamt den nicht zahlenden Elternteil in Regress nehmen und die geleisteten Unterhaltszahlungen auch zwangsweise eintreiben im Nachgang.

Namensänderung bei Scheidung mit Kindern

Vielleicht spielt bei einer Scheidung mit kleinen Kindern der Familienname noch keine große Rolle, jedoch ist der Familienname irgendwann für jedes Kind ein Teil seiner Identität. Deshalb wird es immer einen Konflikt geben, wenn ggf. in einer zweiten Ehe weitere Kinder geboren werden, die dann einen anderen Namen tragen. Hierbei gibt es dann immer die Möglichkeit, Kinder aus erster Ehe“ einzubenennen“, jedoch setzt dies immer die Zustimmung des anderen Elternteils aus erster Ehe voraus. Im Zweifelsfall sollte man einem Kind seinen ursprünglichen Familienamen belassen, da der seiner Herkunft entspricht und keine Namensänderung nach Scheidung durchführen.

Stiefkindadoption bei einer zweiten Ehe

Grundsätzlich kommt eine Stiefkindadoption nur bei einer Heirat mit einem zweiten Partner in Frage. Außerdem muss mit einer Adoption ein erheblicher Vorteil für das Kind verbunden sein. Für den Fall, dass dies nicht nachweisbar ist, gibt es keine Möglichkeit, die rechtliche Verbindung zu seinem anderen leiblichen Elternteil zu lösen. Dabei kann ein Gericht die Zustimmung des anderen Elternteils zur Adoption nur ersetzen, wenn sich ansonsten besondere Nachteile für das Kind einstellen würden. Deshalb kommt diese Option nur in Ausnahmefällen in Betracht.

So kann Ihnen ein Anwalt für Familienrecht helfen

Eine Scheidung mit Kindern bedeutet besonders für die Kinder einen existentiellen Einbruch in ihre Lebensumstände. Deshalb sollten verantwortungsvolle Eltern alles unternehmen, um es den Kindern so einfach wie möglich zu machen. Dabei ist die Einbeziehung des jeweils anderen Elternteils in die Erziehung und Entwicklung des Kindes ein wichtiger Bestandteil der Trennung. Deshalb sollte man nichts unversucht lassen, um eine einvernehmliche Scheidung zu erreichen.

Dabei kann ein Rechtsanwalt für Familienrecht ein wichtiger Partner sein, der die Trennung begleiten kann und mit Rat und Tat zur Seite steht. Er kann in der schwierigen Phase zwischen den Partnern vermitteln und Kompromisse vorschlagen. Das Wohl der Kinder sollte bei einer Scheidung immer an erster Stelle stehen und eine gute Begleitung von Kindern bei einer Trennung ist immens wichtig. Dabei sind diese Lebenskrisen nicht immer problemlos zu bewältigen und man sollte sich dabei ruhig eine professionelle Hilfe in Form einer Familienberatung oder Psychotherapie holen. Dabei können professionelle Therapeuten durchaus helfen, eine derart schwierige Familiensituation bestmöglich zu bewerkstelligen.

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FAQ: Scheidung mit Kindern

Bei einer Scheidung mit Kindern ist vor allem das Kindeswohl sehr wichtig. Man sollte darauf achten den Kindern einen kindgerechten Grund für die Trennung oder Scheidung zu nennen.
Prinzipiell hat jeder Ehepartner das Recht im Haus zu bleiben. Jedoch ist es auch ausschlaggebend wer der Eigentümer des Hauses oder der Immobilie ist und ob diese gemietet wird.
In einer Scheidungsfolgenvereinbarung wird festgelegt bei welchem Elternteil das Kind die meiste Zeit verbringt. Der andere Elternteil hat jedoch ein Recht auf Kontakt. Die Besuchszeiten müssen zwischen den Eltern vereinbart werden.
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