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Einvernehmliche Scheidung § Ablauf, Kosten & mehr

Eine einvernehmliche Scheidung ist eine Scheidung, die ohne einen Streit vor Gericht vollzogen wird. Die einvernehmliche Scheidung ist im Gegensatz zur strittigen Scheidung viel kostengünstiger und schneller vollzogen. Wie verhält es sich mit Unterhalt bei der einvernehmlichen Scheidung? Wie lange dauert das Trennungsjahr bei einer Scheidung in Österreich? Im Folgenden informieren wir Sie darüber wie lange eine einvernehmliche Scheidung in Österreich dauert, welche Unterschiede zur strittigen Scheidung in Österreich bestehen und ob man bei der einvernehmlichen Scheidung auf Unterhalt verzichten kann. Geht die Scheidung ohne Anwalt, braucht man ein Trennungsjahr in Österreich und was ist eine Scheidungsvereinbarung bzw. ein Scheidungsvergleich?

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Familienrecht Redaktion
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Das Wichtigste in Kürze

Rechtslage der einvernehmlichen Scheidung

Ist ein Ehepaar bereits seit 6 Monaten getrennt, so kann in Österreich die einvernehmliche Scheidung bei Gericht eingereicht werden. Die einvernehmliche Scheidung ist im Ehegesetz in § 55a geregelt, welcher besagt, dass wenn die eheliche Lebensgemeinschaft bereits ein halbes Jahr aufgehoben ist und sich die Ehepartner über eine Scheidung einig sind, so können sie die Scheidung begehren. § 55 Absatz 2 besagt, dass die Ehegatten eine schriftliche Vereinbarung zur Betreuung der Kinder beziehungsweise der Obsorge treffen müssen. Liegt bereits eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung vor, gibt es keinen Bedarf für eine schriftliche Vereinbarung zur Obsorge.

Definition der einvernehmlichen Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung ist die einfachste und unkomplizierteste Form einer Scheidung, da beidseitiges Einvernehmen zwischen den Eheleuten besteht. Somit kann ein Rosenkrieg erspart werden, ohne Kinder in Mitleidenschaft zu ziehen und unnötig mit den Folgen deiner Scheidung zu belasten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht gemeinsamer Konsens über die Folgen einer Scheidung, inbegriffen sind hierbei Unterhaltsansprüche sowie Fragen zum Vermögens- und Sorgerecht.

Unterschied zur strittigen Scheidung in Österreich

Bei einer strittigen Scheidung in Österreich besteht kein Einvernehmen zwischen den Ehegatten, sodass zunächst alle Scheidungsfolgen vor Gericht geklärt werden müssen. Aufgrund der Tatsache, dass Folgeprozesse notwendig sind, verzögert sich der Ablauf einer strittigen Scheidung ungemein. Außerdem sind die Kosten für die Scheidung um ein Vielfaches höher.

Vorteile einvernehmliche Scheidung

Aktuell werden rund 90% der Scheidungen im Einvernehmen vollzogen, denn die meisten Ehepaare möchten auf Rosenkriege und Zank verzichten. Warum eine einvernehmliche Scheidung empfehlenswert ist, möchten wir Ihnen nun erklären. Eine einvernehmliche Scheidung ist nicht nur eine schnelle Scheidung in Österreich, sondern spart einige Kosten und Nerven.

Verhandlungen können schneller vollzogen werden und Fragen des Unterhaltsanspruchs, der Kindesobsorge und der Vermögensaufteilung müssen nicht in separaten Gerichtsverfahren geklärt werden. Darüber hinaus können sich Ehepaare die Anwaltskosten sparen und im Rahmen einer Mediation gemeinsam eine einvernehmliche Lösung erarbeiten. Ferner hat sich erwiesen, dass gemeinsam erarbeitete Lösungen weit aus effektiver sind als vom Gericht diktierte Regelungen.

Einvernehmliche Scheidung Muster

Wie muss man die Scheidung einreichen? Erfolgt die Trennung im Einvernehmen, dann reichen beide Ehepartner gemeinsam beim Bezirksgericht den Scheidungsantrag ein. Im Gegensatz zur Online Scheidung  in Deutschland,  muss das  Einreichen der Unterlagen persönlich erfolgen. Dafür ist das einvernehmliche Scheidung Muster zu verwenden. Dieses Formular stellt das Bundeskanzleramt zur Verfügung. Der Antrag kann jedoch erst nach einer Trennungsphase von mindestens 6 Monaten eingereicht werden.

Im Anschluss daran vergibt das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung, innerhalb derer eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgearbeitet wird. Anders als bei einem strittigen Scheidungsprozess sind sich die Ehegatten bei der einvernehmlichen Scheidung bereits in den meisten Punkte einig, sodass Unterhalts-, Vermögens- und Sorgerechtsfragen relativ schnell in der mündlichen Verhandlung geklärt werden können.

Unterlagen für die einvernehmliche Scheidung

Um die Scheidung rechtmäßig durchzuführen, müssen Sie folgende Unterlagen für die einvernehmliche Scheidung beim zuständigen Bezirksgericht einreichen:

  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Ehegatten
  • Meldebestätigung
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Ehevertrag,
  • Scheidungsfolgenvereinbarung

Erst nachdem Sie alle notwendigen Dokumente und Formulare beim Bezirksgericht eingereicht haben, können Sie den Scheidungsantrag beim Gericht abgeben. Wurden alle notwendigen Unterlagen von beiden Ehegatten unterschrieben eingereicht, erhalten die Eheleute einen Gerichtstermin, bei welchem die Formulare vom Gericht durchgegangen werden und ein Rechtsspruch erfolgt.

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Scheidungsfolgen­vereinbarung

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Ehegatten, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen. In der Vereinbarung einigen sich die Ehegatten über das Sorgerecht, den Kindesunterhalt und regeln die Verteilung des Vermögens und Hausrates. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung sollten Sie mit einem Scheidungsanwalt oder Mediator gemeinsam aufsetzen. Ein Muster Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie hier downloaden.

Folgen einer Scheidung

Eine Scheidung kann viele rechtliche und finanzielle Folgen für die Beteiligten haben. Oftmals werden jene Konsequenzen und Folgen einer Scheidung übersehen, da keine rechtliche Beratung für die einvernehmliche Scheidung wahrgenommen wurde. Bedenken Sie bei einer Scheidung daher folgende Aspekte:

  • Sozialversicherungsrechtliche und pensionsrechtliche Stellung nach der Scheidung
  • Unterhaltsansprüche
  • Vermögensaufteilung
  • Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens
  • Ehewohnung
  • Aufteilung der ehelichen Ersparnisse
  • Schulden

Bei der Scheidung herrscht keine Anwaltspflicht, somit kann eine Scheidung ohne Anwalt durchgeführt werden. Sollten Sie sich jedoch bezüglich Ihrer Ansprüche nicht sicher sein, empfehlen wir Ihnen die Konsultation eines Scheidungsanwalts in Wien, Linz, Graz, Salzburg, Klagenfurt oder diesen Orten in Österreich. Eine fundierte Beratung für die einvernehmliche Scheidung bietet Ihnen die notwendige Sicherheit, um sich vor einer Benachteiligung zu schützen.

Wann eine einvernehmliche Scheidung nicht zu empfehlen ist

Ob eine einvernehmliche Scheidung in Österreich Vorteile oder Nachteile für den jeweiligen Ehepartner birgt, ist von der individuellen Situation abhängig. Wann eine einvernehmliche Scheidung nicht zu empfehlen ist, möchten wir Ihnen daher nun erläutern. Sollten Sie beispielsweise auf Unterhaltsansprüche verzichten, nur um die Scheidung schnellstmöglich zu vollziehen, ist eine einvernehmliche Scheidung fragwürdig. In manchen Fällen lassen sich Ehepartner dazu überreden, eine Einmalzahlung als Unterhaltsleistung zu akzeptieren oder verzichten gänzlich auf diese. Meist geschieht dies, da sie befürchten, dass sich die Scheidung ansonsten unnötig in die Länge zieht.

Gleiches gilt auch für die Aufteilung des ehelichen Vermögens, das häufig gar nicht oder zu ungleichen Teilen verteilt wird, da ein Ehepartner der Meinung ist, dass er keinen Anspruch darauf hat. Selbst wenn eine Ehewohnung von einem Ehepartner in die Ehe eingebracht worden ist, hat er nicht ausschlaggebend das Wohnrecht für die Ehewohnung. Die folgenden Artikel zum Thema Vermögensaufteilung geben Ihnen detaillierte Einblicke, wie die Verteilung des ehelichen Besitzes geregelt wird:

  • Vermögensaufteilung mit Haus
  • Vermögensaufteilung bei Scheidung

Voraussetzungen einer einvernehmlichen Scheidung

Voraussetzung einer einvernehmlichen Scheidung ist das gemeinsame Einvernehmen darüber, dass die Ehe nicht fortgeführt werden kann und somit als zerrüttet gilt. Ebenso muss gemeinsamer Konsens bezüglich der Vermögensaufteilung, der Kindesobsorge und des Unterhalts bestehen. Sind diese Punkte nicht geklärt oder können diese Aspekte nicht im Rahmen einer Mediation im Einvernehmen geklärt werden, muss eine Scheidungsklage von einem Ehepartner gegen den anderen eingereicht werden.

Besteht gegenseitiges Einvernehmen, dann kann der Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht mündlich zu Protokoll gegeben oder schriftlich eingereicht werden. Darüber hinaus müssen Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung mündlich oder schriftlich beim Gericht vorlegen. Liegt diese Vereinbarung zur Zeit der Antragstellung nicht vor, kann sie auch während der mündlichen Gerichtsverhandlung geschlossen werden. In der Scheidungsvereinbarung müssen folgende Punkte geklärt werden:

  • Die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens
  • Gegenseitige Unterhaltsansprüche
  • Kindesobsorge bei gemeinsamen Kindern
  • Unterhaltspflichten gegenüber Kindern
  • Ausübung des Kontaktrechts bei gemeinsamen Kindern

Einvernehmliche Scheidung mit minderjährigen Kindern

Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit minderjährigen Kindern sollten Sie auch bedenken, dass Eltern mit minderjährigen Kindern seit Februar 2013 dazu verpflichtet sind, dem Gericht zu bestätigen, dass sie sich über die aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse der Kinder beraten haben lassen. Diese Bescheinigung muss vor der Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen vorliegen. Eine Liste der anerkannten Erziehungsberater, Informationen zur Anmeldung und eine Übersicht der Kosten erhalten Sie beim Bundeskanzleramt für Familien und Jugend bzw. vom Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz.

Dauer einer einvernehmlichen Scheidung

Die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung ist wesentlich geringer als bei einer strittigen Scheidung in Österreich, da hier jegliche Folgeverfahren ausbleiben. In einer Scheidungsvereinbarung werden alle zu klärenden Punkte bezüglich des Kindes- und Ehegattenunterhalts, der Vermögensaufteilung und der Obsorge geklärt.

Die Dauer der Scheidung wird dabei von folgenden Aspekten beeinflusst:

  • Einigkeit der Ehegatten
  • Vollständigkeit der benötigten Dokumente
  • Arbeitsweise von Bezirksgerichten, Rechtsanwälten und Richtern

Falls innerhalb einer einvernehmlichen Scheidung Streitigkeiten auftreten, die in separaten Verfahren und im Rahmen einer strittigen Scheidung geklärt werden müssen, kann sich die Scheidung mehrere Jahre hinziehen.

Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung

Im Grunde genommen ist der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung einfach und schnell vollzogen. Nach Einreichung des mündlichen oder schriftlichen Scheidungsantrags erhalten die Ehegatten vom Gericht einen Gerichtstermin, bei welchem die eingereichten Unterlagen geprüft werden und ein Rechtsspruch erfolgt. Gegen den Beschluss kann nach 14 Tagen ab Zustellung das Rechtsmittel des Rekurses erhoben werden. Verstreicht die Frist ungenutzt, wird der Beschluss rechtskräftig.

Verzichten die Ehegatten nach der mündlichen Verkündigung auf die Inanspruchnahme des Rechtsmittels, dann wird der Beschluss unmittelbar rechtskräftig. Die Scheidung selbst wird jedoch erst mit der Zustellung des Scheidungsbeschlusses wirksam. Die Rechtskraft der Scheidung kann durch einen Rechtskraftstempel bestätigt werden, ist jedoch auch ohne diesen rechtswirksam. Jedoch ist bei der Anmeldung einer neuen Eheschließung bei den zuständigen Behörden, der Scheidungsbeschluss mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft (Rechtskraftstempel) vorzulegen.

Kosten einer einvernehmlichen Scheidung

Selbst wenn die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung in Österreich relativ gering sind, fallen dennoch einige Gebühren an. Für beide Ehepartner gemeinsam fällt eine Gerichtsgebühr in Höhe von 312 Euro für den Scheidungsantrag an. Dazu müssen beide nochmals 312 Euro für die Verhandlung und den Scheidungsvergleich zahlen. Erfolgt eine Vereinbarung der Eigentumsübertragung an einer unbeweglichen Sache oder die Begründung sonstiger Rechte kommen 156 Euro hinzu.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung, muss vorab eine Beantragung der Gebührenbefreiung erfolgen. Die Befreiung kann gegebenenfalls für beide Ehegatten vorliegen oder nur einen von beiden betreffen. Ist nur ein Partner davon betroffen, muss der andere den gesamten Betrag entrichten. Die Gebührenbefreiung umfasst jedoch nicht die Kosten für Dolmetscher. Um sich vorab durch einen Rechtsexperten für Familienrecht abzusichern, können weitere Kosten für eine Rechtsberatung entstehen.

Hat der Ehepartner, der den Anwalt beauftragt, Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, werden die Anwaltskosten vom Staat getragen. Auch wenn die Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung nicht erfüllt werden, könnten Sie Anspruch auf Verfahrenshilfe haben. Mit dem Scheidungsantrag kann auch die Verfahrenshilfe beantragt werden. Obwohl auch Kosten für die einvernehmliche Scheidung in Österreich entstehen, sind diese wesentlich geringer als bei einer strittigen Scheidung. Insbesondere die Anwaltskosten belaufen sich auf vergleichsweise niedrige Kosten einer Scheidung.

Der Scheidungsvergleich

Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung wird ein Scheidungsvergleich, auch Trennungsvereinbarung genannt, zwischen den beiden Ehegatten getroffen. Ein Scheidungsvergleich beschleunigt eine Scheidung ungemein, da keine Folgeverhandlungen für die Vermögensaufteilung oder zur Klärung von Unterhaltsansprüchen stattfinden müssen.

Darüber hinaus ist der Scheidungsvergleich im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung kostengünstig und erspart Ihnen viel Zeit und Nerven. Aus diesem Grund muss die Trennungsvereinbarung grundlegende formale Richtlinien und inhaltliche Aspekte berücksichtigen. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, ist es empfehlenswert, die Vereinbarung durch einen Anwalt aufsetzen zu lassen. Eine notarielle Beglaubigung hingegen ist im Zuge der einvernehmlichen Scheidung nicht nötig.

Was geschieht mit den Kindern?

Geht das hauptsächliche Betreuungsrecht nicht an einen Ehegatten, bleibt es für beide Ehepartner bestehen. Im Scheidungsvergleich haben die Eheleute jedoch die Möglichkeit, den Hauptwohnsitz des Kindes nach der Trennung zu klären. In dieser Vereinbarung werden auch die Besuchszeiten des anderen Elternteils sowie die Höhe der Alimente festgelegt. Zahlt der Unterhaltspflichtige den Kindesunterhalt nicht, so kann Ihnen ein Anwalt für Familienrecht behilflich sein.

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Unterhalt bei einvernehmlicher Scheidung

Ferner enthält ein Scheidungsvergleich auch Regelungen des Ehegattenunterhalts, wobei auch ein beidseitiger Unterhaltsverzicht möglich ist. Aufgrund von sozialversicherungsrechtlichen Folgen sollten Sie jedoch keineswegs voreilig auf den Ehegattenunterhalt verzichten. Darüber hinaus entfällt die Familienversicherung für den mitversicherten Ehegatten, sodass dieser zur Selbstversicherung verpflichtet ist.

Ehewohnung

In einem Scheidungsvergleich wird auch die Vermögensaufteilung geklärt. Hierzu zählen die ehelichen Ersparnisse und das Gebrauchsvermögen (auch die Ehewohnung). Die Ehewohnung ist die Wohnung oder das Haus, welches die Eheleute während der aufrechten Ehe als Lebensmittelpunkt genutzt haben. Bei Mietwohnungen muss gegebenenfalls das Mietrecht in der Trennungsvereinbarung übertragen werden.

Kreditverpflichtungen

Bei der Vermögensaufteilung müssen auch die Kreditverpflichtungen beachtet werden. Wer künftig für die Kredite haften soll, wird ebenfalls im Scheidungsvergleich geregelt. Jedoch bedarf es der Zustimmung der Bank, um den Kreditnehmer zu ändern. Ausführliche Erklärungen über die Verteilung des ehelichen Vermögens erhalten Sie in unseren Beiträgen: Vermögensaufteilung und Vermögensaufteilung mit Haus.

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FAQ: Einvernehmliche Scheidung

Die einvernehmliche Scheidung ist die unkomplizierte Art sich scheiden zu lassen. Sie ist nicht nur kürzer als die strittige Scheidung, sondern auch nicht so kostspielig.

In Österreich liegen die Kosten des Scheidungsantrags bei 312€, dazu kommen die Kosten des Scheidungsvergleichs und der Verhandlung die weitere 312€ betragen. Für die Vereinbarung der Eigentumsübertragung fallen gegebenenfalls noch 156€ an.

Für die einvernehmliche Scheidung benötigt man folgende Unterlagen:

  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Ehegattin/des Ehegatten
  • Amtlicher Lichtbildausweis der Ehegattin/des Ehegatten
  • Bestätigung der Meldung
  • Gegebenenfalls Geburtsurkunden der Kinder
  • Urkunden, die sich auf das Vermögen beziehen, das verteilt werden soll 
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