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Ablauf einer Scheidung § Unterlagen, Dauer & Kosten

Der Ablauf einer Scheidung ist zwar bei der einvernehmlichen und der strittigen Scheidung ähnlich, aber weist einige erhebliche Unterschiede auf. Eine besonders schnelle Scheidung ist die einvernehmliche Scheidung, da sich beide Ehepartner einig sind. Liegt ein gültiger Ehevertrag vor, ist eine Scheidung unkompliziert. Bei einer strittigen Scheidung muss hingegen eine Vielzahl von Aspekten vorab geklärt werden, wobei einzelne Gerichtsverfahren, umfangreiche Formalitäten und verschiedene Fristen den Ablauf einer Scheidung ungemein verlängern können. Der folgende Artikel bietet Ihnen überblicksartig Informationen zum Ablauf einer Scheidung vor Gericht und den Ablauf des Trennungsjahrs bei Scheidung.

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Das Wichtigste in Kürze

Dauer und Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung

Wie bereits erwähnt, ist die einvernehmliche Scheidung eine besonders schnelle Scheidung in Österreich. Doch wie lang ist die Dauer und der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung in Österreich? Anders als bei der strittigen Scheidung in Österreich bleiben die Folgeverfahren aus, was das Scheidungsverfahren erheblich verkürzt. In einer Scheidungsvereinbarung können alle Punkte bezüglich Kindes- und Ehegattenunterhalts, der Vermögensaufteilung und der Obsorge geklärt werden. Folgende Faktoren beeinflussen die Dauer der Scheidung:

  • Einvernehmen der Ehegatten
  • Vollständigkeit der benötigten Dokumente
  • Arbeitsweise von Bezirksgerichten, Rechtsanwälten und Richtern

Bei der einvernehmlichen Scheidung wird eine Scheidungsfolgenvereinbarung bzw. ein Scheidungsvergleich geschlossen. Falls während einer einvernehmlichen Scheidung Streitigkeiten auftreten, die wiederum in separaten Verfahren und im Rahmen einer strittigen Scheidung geklärt werden müssen, kann sich die Scheidung mehrere Jahre hinziehen. Obwohl eine Scheidung ohne Anwalt durchaus möglich ist, wird ein Scheidungsanwalt dennoch dringend empfohlen. Wie sie den besten Scheidungsanwalt finden, erfahren Sie in unserem Leitartikel.

Kontaktieren Sie einen Scheidungsanwalt um einen Termin für eine ausführliche Beratung über die einvernehmliche Scheidung zu vereinbaren. Ebenso bietet Ihnen ein Experte alle notwendigen Informationen zum Thema Unterhalt bei einer einvernehmlichen Scheidung. In unserem Anwaltsverzeichnis finden Sie in wenigen Minuten den passenden Scheidungsexperten in Ihrer Nähe.

Scheidung Ablauf Trennungsjahr

Die Einhaltung eines Trennungsjahres ist bei Abwicklung einer Scheidung in Österreich nicht Pflicht. Anders ist das in Deutschland. Dort gehört das Trennungsjahr zur Abwicklung einer Scheidung dazu und ist vorgeschrieben. In Österreich muss eine Ehe mindestens 6 Monate zerrüttet sein, bevor sie geschieden werden kann. Allerdings kann kein Gericht wirklich genau feststellen, seit wann die Ehe zerrüttet ist.

Voraussetzungen für eine streitige Scheidung

Um sich letztendlich scheiden lassen zu können, müssen jedoch drei Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen:

  • Es muss ein Scheidungsgrund vorliegen
  • Die Ehe muss unheilbar zerrüttet sein.

Durch den Scheidungsgrund muss die geistige, seelische und körperliche Gemeinschaft der Eheleute so zerrüttet sein, dass die Ehe nicht fortgeführt werden kann. Eine Zerrüttung liegt auch vor, wenn die Ehepartner längere Zeit voneinander getrennt leben. Ein Verschulden muss vorliegen. Die Scheidungsgründe müssen schuldhaft begangen worden sein, das heißt wiederum vorsätzlich oder zumindest fahrlässig. Möchte der Kläger eine Scheidung einreichen, muss mindestens einer der folgenden Scheidungsgründe vorliegen:

  • Ehewidriges Verhalten
  • Ehebruch
  • Schwere oder wiederholte leichte Misshandlungen
  • Zanksucht und Hysterie
  • Vernachlässigung der Haushaltsführung
  • Verletzung der Unterhaltspflicht
  • Böswilliges Verlassen
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Paar sitzt vor einer Rechtsanwältin

Ablauf einer Scheidung mit Kindern

Der Ablauf einer Scheidung ist mit Kindern komplizierter, da sie durch die Länge des Prozesses und die Streitigkeiten der Eltern oftmals die Leidtragenden sind. Erfolgt die Scheidung jedoch im Einvernehmen ist der Ablauf einer Scheidung schneller und für die Kinder weniger belastend. Möchten Sie den Ablauf Ihrer Scheidung für die Kinder schmerzfreier gestalten, empfehlen wir Ihnen bei vorliegenden Konflikten die Konsultation eines Mediators. Im gemeinsamen Gespräch können Sie mit Ihrem Partner eine zukunftsfähige Lösung erarbeiten.

Bei der Abwicklung einer Scheidung mit Kindern ist es wichtig, dass Sie Ihre Kinder emotional begleiten und sie über den Vorgang rechtzeitig informieren. Vermeiden Sie es, die Opferrolle einzunehmen oder den anderen Elternteil schlecht zu machen, denn auf lange Sicht ist dies kontraproduktiv für ihre Beziehung zu dem Kind und verkompliziert nur ungewollt den gesamten Ablauf der Scheidung mit Kindern. Zudem ist ein solches Verhalten für Kinder schwer belastend. Nicht nur der Ablauf der Scheidung ist für Kinder wichtig zu verstehen, sondern auch das, was danach kommt. Reden Sie daher mit Ihrem Kind darüber, was nach der Scheidung geschieht und wie die Betreuung und Obsorge durch beide Elternteile gestaltet ist. Ein Entzug des Sorgerechts ist nur bei gravierenden Gründen möglich.

Der Scheidungsantrag bei einvernehmlicher Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung wird im Außerstreitverfahren abgewickelt. Der Scheidungsvertrag bei einvernehmlicher Scheidung muss von beiden Ehepartnern gemeinsam beantragt werden. Darüber hinaus muss die eheliche Gemeinschaft der beiden Ehegatten seit mindestens einem halben Jahr aufgelöst sein, sodass die Ehe als zerrüttet angesehen wird. Jedoch ist hierfür keine räumliche Trennung notwendig, d.h. die Eheleute müssen nicht unbedingt in getrennten Wohnungen leben.

In diesem Fall sollte jedoch der Hausstand und die Kontoführung getrennt voneinander laufen. Der Scheidungsantrag kann entweder mündlich oder schriftlich beim zuständigen Bezirksgericht eingereicht werden. Auch bei einer internationalen Scheidung ist das Bezirksgericht am letzten Wohnort der Eheleute zuständig. Um die Scheidung nicht staatlich zu unterstützen, stellt der Staat kein Formular für die einvernehmliche Scheidung zur Verfügung. Daher empfehlen wir Ihnen einen Anwalt für Scheidungsrecht zu konsultieren, um die korrekte Formulierung des Scheidungsantrags zu gewährleisten. Mit unserer Checkliste für die Scheidung können Sie die benötigten Scheidungsunterlagen vorbereiten.

Ferner müssen sich Ehepartner mit gemeinsamen minderjährigen Kindern von einer zuständigen Person über die Rechte und Bedürfnisse ihrer Kinder beraten lassen. Für den Scheidungsantrag und -vergleich werden jeweils 312 € (Stand 2021) fällig. Durch einen Beschluss entscheidet das Bezirksgericht über den Scheidungsantrag, sodass eine mündliche Verhandlung entfällt. Dies vereinfacht den Ablauf einer Scheidung wiederum ungemein. Das Gerichtsurteil wird den Eheleuten per Post zugesendet. Legt keiner der Ehegatten innerhalb von 14 Tagen Einspruch ein, gilt die Scheidung als rechtskräftig. Weitere Informationen zum Scheidungsantrag erhalten Sie hier.

Die Scheidungsklage bei strittiger Scheidung

Die Scheidungsklage bei strittiger Scheidung ist Teil eines regulären Zivilverfahrens, sodass der gesamte Prozess wesentlich aufwendiger als bei einer einvernehmlichen Scheidung ist. Bei einem strittigen Scheidungsverfahren muss der Kläger einen Scheidungsgrund geltend machen. Bei der strittigen Scheidung in Österreich unterscheidet man zwischen Scheidung aus Verschulden, Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft und sonstiger Gründe (Geistes- und Infektionskrankheiten).

Ablauf Scheidung vor Gericht

Ebenso wie der Scheidungsantrag muss auch die Scheidungsklage beim zuständigen Bezirksgericht schriftlich eingereicht werden. Eine Online-Scheidung ist hierzulande nicht möglich. In Österreich hat jeder Ehepartner das Recht sich selbst zu verteidigen, da dieses Verfahren jedoch wesentlich komplexer als die einvernehmliche Scheidung ist, sollte unbedingt ein erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht konsultiert werden. Sobald die Scheidungsklage vom Gericht anerkannt wird, kommt es zur mündlichen Anhörung. Auch bei der strittigen Scheidung fällt das Gericht ein Urteil, welches beiden Eheleuten postalisch zugesendet wird.

Nachdem die Ehe durch das Gerichtsurteil rechtskräftig geschieden wurde, müssen gegebenenfalls weitere Verfahren beantragt werden. Dies könnten Verfahren für die folgenden Ansprüche sein: Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Vermögensaufteilung, Obsorge und Besuchsrecht. Die Kosten einer strittigen Scheidung sind durch anfallende Anwalts- und Gerichtskosten wesentlich höher.

Gut-zu-wissen Icon
Einvernehmliche Scheidung auch später noch möglich
Man sollte unbedingt beachten, dass man sich auch im Verlauf einer strittigen Scheidung auf eine einvernehmliche Scheidung einigen kann. Hierfür können beide Eheleute beim Prozessgericht einen gemeinsamen Scheidungsantrag stellen.

Nachweis der Eheverfehlung

Bei einer strittigen Scheidung ist jedoch zu erwähnen, dass ein Nachweis der Eheverfehlung vorliegen muss, um eine Scheidungsklage einreichen zu können. Der klagende Ehepartner muss demzufolge beweisen können, dass der andere Ehepartner eine Eheverfehlung begangen hat. Hierfür dienen Zeugen, Briefe, Hotelrechnungen, Bilder oder Filme. Sollte man den Verdacht einer Eheverfehlung haben, ist es ratsam einen erfahrenen Detektiv zu engagieren.

Die Kosten für dessen Dienstleistungen muss der nachweislich schuldige Ehepartner tragen. Kann das Gericht jedoch nicht von der Eheverfehlung überzeugt werden, wird die Klage von diesem zurückgewiesen. Ebenso haben beide Ehepartner im Falle einer Versöhnung die Möglichkeit, die Scheidungsklage zurückzuziehen, sofern beide damit einverstanden sind. Nichtsdestotrotz muss der beklagte Ehepartner die gesamten Verfahrenskosten tragen.

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Möglichkeit der Gebührenbefreiung
Ehepartner, die weniger als 4.637,00 € Vermögen besitzen und jährlich ein geringeres Einkommen als 13.912,00 € haben, sind von den Gebühren für das Gerichtsverfahren befreit. Jedoch muss man die Befreiung vorab beantragen.

Was braucht man für eine Scheidung?

Um einen Scheidungsantrag stellen zu können oder eine Scheidungsklage einzureichen, müssen einige Dokumente beim Gericht eingehen. Daher erklären wir Ihnen nun, welche Dokumente Sie für den Scheidungsantrag und die Scheidungsklage benötigen. Sowohl für den Scheidungsantrag als auch für die Scheidungsklage benötigen Sie:

  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Ehefrau und des Ehemanns
  • Amtliche Lichtbilder beider Ehepartner
  • Meldezettel
  • Geburtsurkunde der Kinder
  • Urkunden, die das Vermögen anzeigen (Grundbuchauszug, Mietvertrag)

Um die einvernehmliche Scheidung so schnell wie möglich vollziehen zu können und vor allem Ungereimtheiten in den Formalitäten zu vermeiden, sollten Sie die Dokumente mit Ihren Ehepartnern gemeinsam ausfüllen. Handelt es sich bei Ihnen um eine Scheidung einer internationalen Ehe, können weitere Dokumente hinzukommen.

Kosten einer Scheidung

Die Kosten einer Scheidung sind in Österreich von verschiedenen Faktoren abhängig. Prinzipiell müssen Sie mit Anwalts- und Gerichtskosten rechnen. Um die Kosten einer Scheidung möglichst gering zu halten, sollten Sie eine einvernehmliche Scheidung anstreben. Eine kostengünstige Alternative, welche die Kosten ebenfalls gering hält, ist die Mediation. Ungeachtet dessen, ob es sich um eine einvernehmliche oder strittige Scheidung handelt, es werden immer Gebühren anfallen. Jedoch sind die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung geringer und besser abschätzbar. Die strittige Scheidung wird insbesondere durch Folgeprozesse, in denen Unterhaltsansprüche oder Sorgerechtsfragen geklärt werden, sehr kostspielig.

Wie viel kostet eine einvernehmliche Scheidung?

Die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung sind im Gegensatz zu den Kosten einer strittigen Scheidung sehr gering. Wie viel kostet eine einvernehmliche Scheidung und der Scheidungsantrag? Für den Scheidungsantrag und den folgenden Vergleich fallen jeweils 312 € (Stand 2021) an (deckt Gebühren beider Ehegatten gemeinsam).

Wie viel kostet eine strittige Scheidung?

Für eine strittige Scheidung lassen sich die Kosten leider nicht so beziffern wie die Kosten der einvernehmlich Scheidung.Das liegt natürlich daran, dass bei der strittigen Scheidung die Kosten für das Gericht und die Anwälte hinzukommen. Vereinfacht gesagt, je länger gestritten wird, je länger das Verfahren also dauert, desto teurer wird die strittige Scheidung.

Mediation als Alternative

Da eine strittige Scheidung in Österreich sehr kostspielig ist und die Beauftragung von Anwälten den Ablauf der Scheidung verlängert und verkompliziert, kann die Mediation bei Scheidung als Alternative interessant sein. Ein Mediator vermittelt in Konfliktsituationen zwischen den beiden Ehegatten und findet als überparteiliche Instanz einen Kompromiss für beide Ehepartner.

Sollte eine Mediation nicht in Frage kommen, aber die Verfahrenskosten dennoch zu hoch sein, können Eheleute um Verfahrenshilfe ansuchen. Diese Verfahrenshilfe wird unter bestimmten Voraussetzungen vom Gericht aber nur dann gewährt, wenn das Verfahren nicht als aussichtslos erscheint. Ab Bewilligung ist man von den Gerichtsgebühren freigestellt. Ist man im Nachhinein ohne Einschränkung des eigenen Lebensunterhalts in der Lage die Gebühren begleichen zu können, müssen dies zuvor freigestellten Beträge nachgezahlt werden.

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FAQ: Ablauf einer Scheidung

Bei einer einvernehmlichen Scheidung reichen beide Ehepartner beim zuständigen Bezirksgericht den Scheidungsantrag inklusive Scheidungsvergleich ein. Bei einer strittigen Scheidung hingegen wird die Scheidungsklage von einem der Ehegatten eingereicht.
Der Scheidungsantrag kann beim zuständigen Gericht mündlich zu Protokoll gegeben oder schriftlich eingereicht werden.
Um in Österreich eine Scheidung zu vollziehen, muss das Ehepaar bereits ein halbes Jahr getrennt sein. Dann kann ein Scheidungsantrag eingereicht werden.
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