Welche Regelungen gibt es für den Unterhalt bei neuer Lebensgemeinschaft in Österreich? Was geschieht mit dem Kindesunterhalt? Geht das betreuende Elternteil des unterhaltsberechtigten Kindes nach einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kindern eine neue Partnerschaft ein, erlischt der Anspruch auf Kindesunterhalt.
In manchen Fällen werden die Alimente jedoch nur gemindert. Selbst wenn dies nicht der Fall sein muss, geht das Gericht von einer Unterhaltsleistung des neuen Partners aus.
Das unterhaltsberechtigte Kind beziehungsweise dessen Vormund muss den Gerichten nachweisen können, dass es keinen Unterhalt aus der neuen Lebensgemeinschaft mit dem neuen Partner des betreuenden Elternteils erhält.
Gleichzeitig besteht für den neuen Partner keine Zahlungspflicht für Unterhalt in einer neuen Lebensgemeinschaft. Wird die neue Lebensgemeinschaft beendet, lebt der Unterhaltsanspruch allerdings wieder auf.