In Österreich gibt es verschiedene Arten von Testamenten, die für unterschiedliche Zwecke dienen. Ganz gleich für welches Testament Sie sich entscheiden, es ist immer wichtig, keine Formfehler zu machen.
Ziehen Sie einen Anwalt zu rate, um sich ausführlich beraten zu lassen und ein rechtskräftiges Testament aufzusetzen.
In Österreich unterscheidet man zwischen dem eigenhändigen und dem fremdhändigen sowie dem mündlichen Testament (Nottestament).
Eine eigenhändige Verfügung oder auch Testament wird komplett handschriftlich vom Erblasser selbst verfasst, inklusive Unterschrift und Datumsangabe.
Wird das Testament mit einer Schreibmaschine, PC oder von einer anderen Person erstellt, handelt es sich um ein fremdhändiges Testament. Der Testierende muss vor drei weiteren Personen erklären, dass es sich um den letzten Willen handelt.
Dieses Testament muss auch persönlich unterschrieben werden. Das mündliche Testament muss vor zwei Zeugen mündlich vorgetragen werden, sofern eine Notsituation vorliegt. Möchten sich die beiden Ehegatten gegenseitig begünstigen, dann können sie ein handschriftliches Ehegattentestament aufsetzen, welches Sie eigenhändig unterschreiben müssen.