Das Gesetz über die eingetragene Partnerschaft blieb als Rechtsrahmen für bestehende Partnerschaften erhalten. Dadurch blieb der Status von Paaren, die bereits in einer eingetragenen Partnerschaft leben weiterhin bestehen.
Doch ist es möglich von der eingetragenen Partnerschaft in die Homoehe überzugehen? Im Grunde ist dies möglich, jedoch müssen die Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben zusätzlich heiraten. Ein unveränderter Übergang ist rechtlich nicht möglich.
Sind gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare jedoch zufrieden mit ihrer eingetragenen Partnerschaft und möchten keine Ehe eingehen, bleiben ihre Rechte und Pflichten unverändert. Wie läuft eine Heirat für Paare in einer eingetragenen Partnerschaft ab?
Sobald gleichgeschlechtliche Paare die Homoehe eingehen dürfen, können sie wie verschiedengeschlechtliche Paare die Eheschließung beim zuständigen Standesamt anmelden.
Laut Eherecht können Paare erst dann eine Ehe eingehen, wenn eine existierende eingetragene Partnerschaft für nichtig erklärt oder aufgelöst worden ist. Ob diese Gesetzesregelung für Paare in einer bestehenden eingetragenen Partnerschaft gilt, die zusätzlich heiraten möchten, müssen die zuständigen Gerichte entscheiden.