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Ehevertrag Kosten § Berechnungsgrundlage & mehr

Viele, die vor einer Hochzeit stehen, fragen sich, wie hoch die Ehevertrag kosten ausfallen. Ist ein Ehevertrag in Österreich nur ein Kostenfaktor und unromantische Angstmache? Mit Sicherheit nicht, denn je nachdem wie unausgewogen die Vermögensverhältnisse der Ehegatten sind, kann ein Ehevertrag in Österreich eine praktische Absicherung sein. Vereinbaren Sie in einem Ehevertrag individuelle Regelungen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung. Wie hoch sind die Kosten für einen Ehevertrag in Österreich und was wird im Ehevertrag geregelt? Im folgenden Artikel erläutern wir Ihnen die Bemessungsgrundlagen für die Kosten eines Ehevertrags in Österreich und erklären Ihnen, was Gütertrennung in der Ehe bedeutet.

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Familienrecht Redaktion
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Das Wichtigste in Kürze

Allgemeines zu den Kosten des Ehevertrags

Mithilfe eines Ehevertrags können die Vermögensverhältnisse im Fall einer Scheidung klar geregelt werden. Trotz der einmaligen Gebühren und Kosten für einen Ehevertrag schafft dieser bei der Scheidung einen geregelten Güterstand (Gütertrennung, Gütergemeinschaft) sowie eine gerechte Vermögensaufteilung. Ebenso kann der Ehevertrag hohe Scheidungskosten für eine strittige Scheidung verhindern. Etwaige Kosten für die Erstellung sind:

  • Notarkosten
  • Anwaltskosten

Die Höhe der jeweiligen Kosten eines Ehevertrags sind vom Gegenstandswert abhängig.

Berechnungsgrundlage für die Kosten eines Ehevertrags

Wie bei Gerichtsverfahren richten sich die Gebühren und Kosten für einen Ehevertrag beim Anwalt oder Notar nach dem Grundwert, auch Streitwert, Verfahrenswert, Geschäftswert und Bemessungsgrundlage genannt. Hierbei handelt es sich jeweils um den Gesamtwert einer Angelegenheit, nach welchem sich die Gebühren für den Anwalt oder Notar beim Ehevertrag berechnen. Um einen rechtskräftigen Ehevertrag aufsetzen zu können, muss mindestens ein Notar für die Beurkundung herangezogen werden.

Geschäfts- und Gegenstandswert

Beim Berechnen der Kosten für den Ehevertrag ermittelt der Notar zunächst den Geschäftswert anhand des Reinvermögens beider Ehegatten. Dabei werden von den vorhandenen Vermögenswerten erst die Schulden abgezogen, wobei das Resultat das Reinvermögen der einzelnen Ehegatten anzeigt. Beide Reinvermögen ergeben den Geschäftswert, der für Bemessung der Kosten des Ehevertrags relevant ist.

Die Bemessungsgrundlage, der für die Anwaltsgebühren relevant ist, ergibt sich hingegen aus den im Ehevertrag behandelten Sachverhalten. Werden Vereinbarungen zum Unterhalt im Ehevertrag getroffen, wird ein Jahressatz der Forderungen oder die vereinbarte Summe der Bemessungsgrundlage hinzugerechnet. Wird bei einer Scheidung mit Haus die Immobilie zugewiesen, ist der Immobilienwert entscheidend. Je mehr Sachverhalte im Ehevertrag geregelt werden müssen (Hausrat, Zugewinnausgleich), desto höher ist der Gegenstandswert und somit auch die Kosten für den Ehevertrag.

Anwaltstarife beim Ehevertrag

Die anwaltlichen Kosten für einen Ehevertrag richten sich nach dem Gegenstandswert der im Ehevertrag behandelten Vermögenswerte. Grundsätzlich muss sich ein Anwalt bei der Beauftragung eines Ehevertrags an das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) halten. Dabei wird zwischen folgenden Berechnungsmöglichkeiten unterschieden:

  • Zeithonorar
  • Pauschalhonorar

Kosten des Ehevertrags beim Notar

Geht es um Vereinbarungen, welche die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse oder der Ehewohnung betreffen, bedarf es eines Notariatsaktes. Andere Vereinbarungen zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens bedürfen der Schriftform. Die notarielle Beurkundung des Ehevertrags ist unerlässlich für dessen Wirksamkeit. Daher fallen mindestens Kosten für einen Notar an, ein Anwalt ist jedoch empfehlenswert.

Ehevertrag – Anwalt oder Notar?

Immer wieder stellen sich Eheleute die Frage, ob Sie für den Ehevertrag einen Anwalt oder Notar heranziehen sollen. Kann man beim Ehevertrag Kosten sparen, indem man auf einen Anwalt verzichtet? Für die Erstellung des Ehevertrags ist ein Anwalt nicht zwingend notwendig oder verpflichtend, aber dennoch empfehlenswert. Ein Notar klärt die Beteiligten zwar neutral über die Konsequenzen der Entscheidungen auf, jedoch entspricht dies keiner ausführlichen Rechtsberatung. Eine Bewertung darüber, ob der Ehevertrag in seiner Ganzheit zulässig oder wirksam ist, die Formulierungen missverständlich oder unvollständig sind, kann nur ein Anwalt vornehmen. Selbst ein Notar, der gleichzeitig als Anwalt tätig ist, kann nur als Notar oder Anwalt auftreten – nicht aber beides zugleich.

Sind die Kosten für einen Ehevertrag steuerlich absetzbar?

Auf die Frage, ob die Kosten für einen Ehevertrag steuerlich absetzbar sind, gibt es leider ein klares Nein. Die Gebühren für die Beurkundung und allgemein die Kosten des Ehevertrags sind nicht steuerlich absetzbar. Jegliche Vereinbarungen, die in einem Ehevertrag getroffen werden, fallen in den privaten Bereich, der nicht von den steuerlichen Begünstigungen profitiert. Darüber hinaus ist ein Ehevertrag ein freiwilliger Vertrag, der keine Voraussetzung für die Eheschließung darstellt. Demzufolge sind die Kosten für einen Ehevertrag nicht steuerlich absetzbar.

Kosten für den Ehevertrag in der Landwirtschaft

Ein Ehevertrag für Unternehmer und Landwirte ist mehr als empfehlenswert, um die eigenen Vermögenswerte abzusichern. Allerdings gibt es für einen Ehevertrag in der Landwirtschaft keine Standardlösung, um Haus und Hof zu sichern. Dennoch belaufen sich die Kosten für einen Ehevertrag in der Landwirtschaft auf dieselbe Höhe wie andere Eheverträge. Entscheidend für die Bemessung der Kosten für den Ehevertrag ist lediglich der Gegenstands- bzw. Geschäftswert. Ob letztendlich die Zugewinngemeinschaft, die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung, die richtige Lösung ist, entscheidet die persönliche Situation des Landwirts.

Haben die Eheleute keinen Ehevertrag abgeschlossen, leben sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ohne Ehevertrag in der Landwirtschaft sind die Konsequenzen vom aktuellen Wert des Vermögens zu Beginn der Ehe abhängig. Geerbtes oder geschenktes Vermögen wird dem Anfangsvermögen der Ehe zugerechnet. Ein Zugewinn liegt nur vor, wenn das Vermögen im Wert steigt. Jene Wertsteigerung wird allerdings bei der Vermögensaufteilung bei einer Scheidung berücksichtigt. Möchte man jene Wertsteigerung absichern, sollte man nicht die Kosten für einen Ehevertrag in der Landwirtschaft schüren.

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Ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Ein Ehevertrag in Österreich ist sinnvoll, insbesondere dann, wenn einer der Ehepartner signifikant höhere Vermögenswerte in die Ehe einbringt. Der Ehevertrag in Österreich ist eine sinnvolle und vernünftige Entscheidung. Dann kann es ratsam sein, vor der Eheschließung in einem Ehevertrag festzulegen, welcher der Ehepartner welche Werte in die Ehe mitgebracht hatte. Wollen die Eheleute das Erbe regeln oder sich gegenseitig als Erben einsetzen, sollten Sie ein Ehegattentestament aufsetzen.

Obwohl die Gütertrennung in Österreich klar geregelt ist, führt sie während der aufrechten Ehe und bei Ehescheidung häufig zu Konflikten. Die Konflikte entstehen besonders dann, wenn nicht klar ist, wer der Eigentümer von einem Vermögenswert ist. Liegenschaften und Immobilien sind besonders nach einer Scheidung schwierig aufzuteilen, nicht selten hat auch der Nicht-Eigentümer ein Wohnrecht und darf in der Ehewohnung verweilen.

Ein Ehevertrag in Österreich ist daher sinnvoll, um die Vermögenswerte klar ihren Eigentümern zuzuweisen. Ein separates Inventar mit einer übersichtlichen Auflistung sorgt für mehr Transparenz. Jenes Inventar sollten Sie auch während der aufrechten Ehe stets auf dem neusten Stand halten. Bei Anschaffung größerer Vermögenswerte ist eine notarielle Beglaubigung ratsam. Ferner verhindert ein Ehevertrag in Österreich, dass weitere Nachforschungen angestellt werden müssen, was wiederum die Dauer der Scheidung unnötig in die Länge zieht.

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Gütertrennung in Österreich

Was bedeutet Gütertrennung in der Ehe? Bei aufrechter Ehe herrscht die Gütertrennung in Österreich. Nach österreichischer Gesetzlage regelt das Ehegüterrecht die vermögensrechtlichen Verhältnisse des gesamten ehelichen Vermögens. Das Eherecht in Österreich sieht den Güterstand der Gütertrennung vor. Bei einer Scheidung wird jedoch das gesamte eheliche Vermögen unter den Ehegatten aufgeteilt. Allerdings kann durch einen Ehevertrag eine andere Regelung getroffen werden. Ursprünglich sieht die Gütertrennung in Österreich vor, dass der jeweilige Ehepartner der rechtmäßige Eigentümer seines Vermögens bleibt.

Inbegriffen ist hierbei das Vermögen, das während der aufrechten Ehe erworben wurde und das vor der Ehe erstandene Vermögen. Somit sind die Ehegatten bei der Gütertrennung in Österreich für die Verwaltung ihres Vermögens zuständig. Ebenso haften beide Ehegatten für ihre Schulden. Wird die Ehe jedoch aufgelöst, wird das eheliche Gebrauchsvermögen und die Ersparnisse aufgeteilt. Für die gemeinsamen Schulden haften dann beide, sofern nichts anderes vereinbart wird.

Ein Ehevertrag ist nicht nur für eine Scheidung relevant, sondern auch bei der aufrechten Ehe. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist dabei unwichtig, denn auch nach langjähriger Ehe können die Ehepartner einen gültigen Ehevertrag in Österreich abschließen. Dies ist insbesondere dann ratsam, wenn sich die Vermögensverhältnisse zwischen den Eheleuten gravierend verändert haben, ein Unternehmen gegründet oder eine größere Investition getätigt wurde.

Neben einem klassischen Ehevertrag zur Regelung des ehelichen Vermögens können die Eheleute noch eine Vielzahl an weiteren Verträgen abschließen. Hierzu zählen vor allem Schenkungen auf den Todesfall, wechselseitige Erbverträge, Wohnrecht und Nutzungsvereinbarungen. Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch unseren Artikel „Vermögensaufteilung mit Haus“, denn hierbei spielt das Wohn- und Nutzungsrecht eine zentrale Rolle.

In einem Ehevertrag können folgende Aspekte geklärt werden:

  • Fragen zum Vermögensstand
  • Unterhaltsfragen während und nach der Ehe
  • Regelungen des gemeinsamen Ehelebens und das der Kinder
  • Aufteilung und Verbleib der Ehewohnung (Wohn- und Nutzungsrechte)
  • Fragen bezüglich der ehelichen Ersparnisse (gemeinsam oder getrenntes Sparen)

Kosten eines Ehevertrags in Österreich

Möchte man die Kosten eines Ehevertrags in Österreich explizit festlegen, wird es schwierig. Dies liegt vor allem daran, dass der Wert des Vermögens sowie die individuellen Kosten des Anwalts entscheidend für die Kostenkalkulation ist. So kann ein Ehevertrag einige Hundert Euro bis zu mehreren Tausend Euro kosten, je nach vorhandenen Vermögenswerten. Als Richtlinie kann man sagen, dass bei einem Vermögenswert von 50.000 Euro ein Ehevertrag unter 300 Euro kosten sollte. Bei einem Vermögen von rund 250.000 Euro schlägt ein Ehevertrag mit mindestens 1000 Euro zu Buche.

Da die Kosten von Anwalt zu Anwalt verschiedenen sein können, empfehlen wir Ihnen einen Rechtsanwalt für Familienrecht zu kontaktieren, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Ein Beratungsgespräch ist meist schon für eine erschwingliche Pauschale erhältlich. In unserem Anwaltsverzeichnis finden Sie in wenigen Minuten den passenden Rechtsanwalt für Familienrecht in Ihrer Nähe!

Vor- und Nachteile beim Ehevertrag

Wann lohnen sich die Kosten für einen Ehevertrag? Einigen Ehepaaren ist es nicht bewusst, dass die Ehe ein Vertrag mit umfassenden wechselseitigen Rechten und Pflichten ist. Beispielsweise sind die Ehepartner zum gemeinsamen Wohnen verpflichtet und müssen sich materiellen und immateriellen Beistand in der Ehe leisten. Je nachdem wie die finanzielle Situation der Ehegatten aussieht, können Vor- und Nachteile beim Ehevertrag vorhanden sein. Neben finanziellen Aspekten, kann aber auch der Unterhalt während der Ehe und bei der Scheidung Inhalt eines Ehevertrags sein. Es ist auch möglich, in einem Ehevertrag in Österreich einen Unterhaltsverzicht zu vereinbaren, der allerdings gut zu überlegen ist.

Doch bei der Behandlung der Vor- und Nachteile eines Ehevertrags sollte man keinesfalls die vielen Vorteile vergessen, die er bietet. Ein großer Vorteil sind der rechtliche Schutz und die finanzielle Sicherheit, welcher dem Vertragspartner zugutekommt. Somit kann man beispielsweise verhindern, dass der eine Ehegatte das Vermögen des anderen Ehegatten für eigene Zwecke missbraucht und Schulden macht. In diesem Fall muss der andere nicht dafür haften, sofern dies im Ehevertrag vereinbart wurde.

Muster für einen Ehevertrag in Österreich

Bei der Gestaltung eines Ehevertrags ist es unerlässlich, auf prägnante und eindeutige sowie unmissverständliche Formulierungen zu achten. Es dürfen keinesfalls Spielräume für Interpretationen bestehen. Im Internet finden Sie Muster für einen Ehevertrag in Österreich. Sollten Sie eine kostenlose Vorlage für einen Ehevertrag aus dem Internet herunterladen wollen, sollten Sie unbedingt auf die Seriosität der Quelle achten. Die kostenlosen Vorlagen für einen Ehevertrag helfen Ihnen dabei, schwammige und allgemeine Formulierungen zu vermeiden, doch bieten sie ihnen keine individuelle und maßgeschneiderte Lösung.

Diese kann Ihnen nur ein kompetenter Rechtsanwalt für Familienrecht bieten. Je nach Komplexität des Ehevertrags, den Vermögensverhältnissen und den persönlichen Ansprüchen der Ehepartner ist ein maßgeschneiderter Ehevertrag von einem Rechtsanwalt unermesslich. Ein kompetenter Fachanwalt für Familienrecht kann Ihnen eine ausführliche Rechtsberatung bieten und Ihnen bei der Gestaltung und Formulierung des Ehevertrags behilflich sein. Ferner gibt er Ihnen Tipps, welche Aspekte Sie unbedingt beachten und regeln sollten. Bestehen Unstimmigkeiten zwischen den Ehepartnern, dann kann der Anwalt auch als Vermittler fungieren (siehe auch Mediation).

Abschluss eines gültigen Ehevertrags in Österreich

Möchten die Ehegatten nicht den gesetzlichen Regelungen des österreichischen Ehegüterrechts folgen, sollten sie einen gültigen Ehevertrag in Österreich abschließen. Dieser Ehevertrag beinhaltet alle individuellen Konditionen, die im Fall einer Scheidung geregelt werden müssen.Damit der Ehevertrag in Österreich gültig ist, müssen die Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden und von einem Notar beglaubigt werden. Der Ehevertrag kann vor der Eheschließung oder während aufrechter Ehe abgeschlossen werden.

So kann Ihnen ein Anwalt helfen

Insbesondere deshalb, weil nicht jede Vertragsklausel gesetzlich wirksam ist, kann die Konsultation eines Anwalts ratsam sein. Wie Sie den besten Anwalt finden, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema. Zur eigenen Absicherung ergibt es daher Sinn, dass ein Anwalt für Familienrecht für die Erstellung des Ehevertrags herangezogen wird. Selbst wenn die Kosten für den Ehevertrag zunächst höher erscheinen, zahlen sich diese auf lange Sicht aus.

Der Anwalt bietet ihnen eine ausführliche Beratung zu Ihrem Ehevertrag und weist Sie auf mögliche Fallstricke hin. Erhalten Sie alle wichtigen Informationen direkt vom Rechtsexperten und stellen Sie unmittelbar alle wichtigen Fragen. Nur so kann gewährleistet werden, dass ein rechtskräftiger und maßgeschneiderter Ehevertrag entsteht, der exakt auf ihre persönlichen Ansprüche angepasst ist.

Bei der Frage, ob Sie für Ihren Ehevertrag einen Anwalt oder Notar heranziehen, sollten Sie auch die Folgekosten eines sittenwidrigen oder nicht rechtskräftigen Ehevertrags im Blick behalten. Selbst wenn die Kosten für den Ehevertrag zunächst marginal höher erscheinen, sparen Sie auf lange Sicht Scheidungskosten und Kosten für die Abänderung oder Aufhebung eines Ehevertrags. Viele Anwälte in Wien, Salzburg, Linz und weiteren Städten bieten auch ein Erstgespräch zum Fixpreis an! Damit erhalten Sie schon einmal Antworten auf alle Ihre Fragen und sind rundum gut beraten.

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FAQ: Ehevertrag Kosten

Die Kosten der Erstellung eines Ehevertrages richten sich nach dem Geschäftswert. Bei einem Reinvermögen von 50.000 Euro belaufen sich die Kosten für den Ehevertrag auf 330 Euro zzgl. MwSt. und Schreibgebühren.
Nein, ein Ehevertrag muss von einem Notar beurkundet werden damit er in Österreich gültig ist.
Ein Ehevertrag ist während der gesamten Dauer der Ehe gültig.
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