Nach Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts hat der Vater eines unehelichen Kinds in Österreich das Recht, über wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes mitzubestimmen.
Dies umfasst beispielsweise die Wahl der Bildungs- und Erziehungseinrichtung, aber auch wichtige ärztliche Behandlungen. Somit tragen beide Eltern die Verantwortung, treffen gemeinsame Entscheidungen und müssen diese auch nach außen hin vertreten.
Leben beide Eltern getrennt voneinander und somit nicht in einer häuslichen Gemeinschaft, müssen Sie eine Vereinbarung treffen, in wessen Haushalt das Kind in Zukunft leben soll. Der Elternteil, der die hauptsächliche Betreuung übernimmt, ist für die gesamte Erziehung und Pflege zuständig.
Nichtsdestotrotz müssen beide obsorgeberechtigte Elternteile gemeinsam wichtige Entscheidungen treffen und sich gleichermaßen um das Kind kümmern. Demzufolge stellt die Rechtslage in Österreich die Rechte des Vaters eines unehelichen Kindes mit denen eines verheirateten gleich.