Bei der Frage danach, wie die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung mit Haus verläuft, haben Sie im Grunde genommen drei Möglichkeiten: Hausverkauf, Versteigerung oder Übertragung.
Möchten beide Ehepartner Eigentümer einer Immobilie bleiben, sollten sie eine eindeutige Finanzierungs- und Verwaltungsregelung treffen. Ein klarer finanzieller und rechtlicher Schlussstrich ist empfehlenswert. In diesem Zusammenhang muss auch geklärt werden, für welche Dauer die Eigentümerschaft bestehen soll. Diese Regelung wird meistens als Übergangsphase gewählt, bis der Eigentumsanteil des Hauses überschrieben oder das Haus verkauft wurde.
Beauftragen Sie am besten einen unabhängigen Gutachter, um den Wert der Immobilie zu ermitteln. Sind sich die Ehepartner nicht einig, ob die Immobilie nach der Scheidung verkauft werden soll oder nicht, muss ein Ehepartner im Klageverfahren eine sogenannte Teilversteigerung beim Gericht beantragen.
Hierbei besteht jedoch das Risiko, dass die Immobilie weit unter ihrem eigentlichen Wert veräußert wird. Ein privater Immobilienverkauf ist ratsam, denn er erzielt meist einen höheren Verkaufspreis.