Ihr Ehemann zahlt keinen Unterhalt für Ihre Kinder und Sie müssen befürchten, dass sie leer ausgehen. Wenn der unterhaltspflichtige Vater keinen Unterhalt zahlt und eine gerichtliche Durchsetzung nichts bewirken konnte, erhält das Kind einen Unterhaltsvorschuss vom Staat.
Der Unterhaltsvorschuss stellt den Unterhalt des minderjährigen Kindes sicher, wenn der Vater den Unterhalt nicht zahlt und seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt. Dies gilt in Österreich nicht nur für ausfallende Zahlungen, sondern auch bei unregelmäßigen Leistungen.
Da sich Unterhaltsverfahren über sehr lange Zeit hinziehen können und alleinerziehende Mütter durch ein niedriges Einkommen und die Obsorge des Kindes nur schwer die Lebenskosten decken können, tritt der Staat durch einen Unterhaltsvorschuss in Vorkasse.
Allerdings ist dieser Unterhaltsvorschuss an die Bedingung geknüpft, dass der Staat Aussichten auf Rückerstattung hat. Ist der Unterhaltspflichtige nicht auffindbar oder durch Krankheit arbeitsunfähig, erhält die sorgeberechtigte Mutter keinen Unterhaltsvorschuss vom Staat. Demzufolge ist die Mutter auf sich allein gestellt, wenn der Ehemann den Unterhalt nicht zahlt.