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Unterhaltsverzicht § Rechtslage, Auswirkungen & mehr

Ganz gleich, ob in einem Ehevertrag vor der Ehe oder bei der Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung nach der Scheidung, immer häufiger sehen Rechtsanwälte für Familienrecht einen schriftlich vereinbarten Unterhaltsverzicht – sei es einseitig oder gegenseitig. Kann man auf Unterhaltszahlungen verzichten? Kann man Ehegattenunterhalt ausschließen? Wie sieht es beim Unterhaltsverzicht mit Witwenpension aus? Im folgenden Artikel erläutern wir Ihnen, wie Sie im Rahmen einer strittigen oder einvernehmlichen Scheidung auf Unterhalt verzichten.

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Ein Beitrag der:
Familienrecht Redaktion
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Das Wichtigste in Kürze

Rechtslage des Unterhaltsverzicht

Gemäß § 94 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches hat jeder Ehepartner Anspruch auf Unterhalt während der aufrechten Ehe. Der Unterhaltsverzicht ist eine Art von Unterhaltsvereinbarung die ein Ehepaar im Zuge einer Scheidung trifft, welche besagt, dass die Ehepartner nach der Scheidung auf nachehelichen Unterhalt verzichten. Auch ein einseitiger Unterhaltsverzicht ist möglich.

Definition des Unterhaltsverzichts

Im Rahmen einer strittigen und einvernehmlichen Scheidung wird bei der Verhandlung der Scheidungsfolgen auch der Ehegattenunterhalt geregelt. Hier wird zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt unterschieden. Im Rahmen eines Ehevertrags oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann ein einseitiger oder wechselseitiger Unterhaltsverzicht vereinbart werden.

Ob ein Ehegatte auf den Unterhalt verzichtet, muss gut überlegt werden. Daher ist die Konsultation eines Anwalts für Familienrecht dringend notwendig, um prüfen zu können, welche Ansprüche durch den Unterhaltsverzicht verloren gehen können. In diesem Zusammenhang ist vor allem die Witwenpension beim Unterhaltsverzicht zu berücksichtigen. Ebenso muss entschieden werden, ob der Unterhaltsverzicht bei einem unehelichen Kind eine tragbare Lösung ist. Viele Eheleute denken nicht daran, welche Nachteile sie durch einen Unterhaltsverzicht letztendlich haben.

Wie kann auf Unterhalt verzichtet werden?

Ein Unterhaltsverzicht ist im Rahmen einer einvernehmlichen und strittigen Scheidung in der Scheidungsfolgenvereinbarung möglich. Ferner besteht die Möglichkeit in einem Ehevertrag auf Unterhalt zu verzichten. Um im Ehevertrag einen Unterhaltsverzicht zu äußern, reicht schon ein einziger Satz:

  • Auf nachehelichen Unterhalt wird verzichtet.
  • Auf Ehegattenunterhalt wird verzichtet.

Bei Bedarf kann dieser Satz auch durch die Nennung des Unterhaltsberechtigten oder zusätzliche Klauseln ergänzt werden. Haben Sie eine derartige Formulierung während der Ehe mit baldiger Aussicht auf die Scheidung vertraglich festgehalten, handelt es sich um eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Von einer Trennungsvereinbarung spricht man hingegen, wenn der Ehevertrag hauptsächlich Folgesachen einer Trennung regelt.

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Beglaubigung notwendig
Einen Ehevertrag mit Unterhaltsverzicht müssen Sie unbedingt notariell beglaubigen lassen. Eine schriftliche Vereinbarung ohne notarielle Beurkundung ist unwirksam und schützt Sie nicht vor zukünftigen Unterhaltsforderungen.

Wann ist ein Unterhaltsverzicht in Österreich gültig?

Wird im Ehevertrag oder in der Scheidungsfolgenvereinbarung die folgende Formulierung:

„Verzicht auf den Unterhalt auch im Falle unverschuldeter Not, geänderter Rechtslage, geänderter wirtschaftlicher Verhältnisse“.

dann hat der Ehegatte keinen Anspruch auf Unterhalt mehr, sofern die vertragliche Vereinbarung notariell beglaubigt wurde. Auch in Notsituationen kann dann kein Unterhalt vom Unterhaltspflichtigen eingefordert werden. Doch welche Auswirkungen hat der Unterhaltsverzicht auf die Zukunft des betroffenen Ehegatten? Soll oder kann man auf Unterhaltszahlungen verzichten? Welche Konsequenzen ergeben sich aus einem Unterhaltsverzicht in Österreich?

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Verzicht auf Kindesunterhalt nicht möglich
Unterhaltsverzicht beim Kindesunterhalt ist nicht möglich. Jedes Kind hat Anspruch auf Kindesunterhalt, da die Eltern eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber ihren Kindern haben.

Auswirkungen eines Unterhaltsverzichts

Ein Unterhaltsverzicht hat enorme Auswirkungen auf künftige Sozialleistungen; d.h. ein Ehegatte, der auf Unterhalt verzichtet, hat keinen Anspruch auf eine Mindestsicherung. Ein Anspruchsberechtigter muss zunächst alle Bemühungen tätigen, um seine Ansprüche geltend zu machen, bevor er Mindestsicherung beanspruchen kann. Demzufolge ist der Unterhaltsverzicht niemals ratsam, denn in einer Notsituation besteht dann kein Anspruch auf Sozialleistungen.

Gleiches gilt für die Ausgleichszulage auf die Pension beim Verzicht auf Unterhalt. Diese kann bei einem Verzicht auf Unterhalt nicht geltend gemacht werden. All diese Punkte zeigen, dass ein Unterhaltsverzicht keinesfalls ratsam ist, da er existenzgefährdend ist. Ist ein Verzicht auf Unterhalt vereinbart, haben Sie keinen Anspruch auf Unterhalt gegen den geschiedenen Ehegatten, auch nicht

  • Bei Arbeitslosigkeit
  • Krankheit
  • Erwerbsunfähigkeit nach einem Unfall
  • Der unverschuldeten Not

Nur in einigen Fällen der unverschuldeten Not, entscheidet das Gericht, dass der Unterhaltsverzicht sittenwidrig ist. Not ist nur dann gegeben, wenn der Ehepartner weniger als den Ausgleichszulagenrichtsatz verdient. Hierbei wird aber auch das Vermögen berücksichtigt.

Beispiel A: Marta Müller ist 53 Jahre alt und hat sich mehrere Jahre um die Kindererziehung gekümmert, daher fehlen ihr die entsprechenden Pensionsjahre. Seit ungefähr 8 Jahren arbeitet sie Teilzeit und hat einen Verdienst von 1000€. Für Marte Müller wird der Unterhalt eine wichtige Rolle spielen. Aufgrund der Pensionsansprüche und der Witwenpension ist ein Verzicht auf Unterhalt undenkbar.

Beispiel B: Susanne Schmitt ist 41 Jahre alt und hat sich mehrere Jahre um den Haushalt und die Kinder gekümmert, daher fehlen ihr die entsprechenden Pensionsjahre. Sie hat kein eigenes Einkommen. Für Susanne Schmitt ist der nacheheliche Unterhalt lebensnotwendig. Aufgrund der Pensionsansprüche und der Witwenpension ist ein Verzicht auf Unterhalt undenkbar.

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Verzicht auf Unterhalt und Witwenpension

Auf Ihren eigenen Anspruch auf Pensionszahlungen hat der Unterhaltsverzicht keine Auswirkung, jedoch aber auf die Witwenpension. Der Verzicht auf Unterhalt sorgt dafür, dass die Pensionsansprüche des geschiedenen Ehegatten erlöschen. Durch den Unterhaltsverzicht entfällt die Witwenpension. Sollte Ihr geschiedener Ehepartner sterben, können Sie keine Pensionsansprüche mehr geltend machen. Bei einem befristeten Unterhaltsanspruch hätten Sie lediglich eine Witwenpension bis maximal in Höhe des vereinbarten Unterhalts.

Unterhaltsverzicht Muster

Wer in einem Ehevertrag oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung einen Unterhaltsverzicht formulieren möchte, sucht meist nach einem Unterhaltsverzichtsmuster. Im folgenden Abschnitt bieten wir Ihnen einige praktische Muster für den Unterhaltsverzicht. Die Parteien verzichten wechselseitig auf Unterhalt, auch für den Fall geänderter Verhältnisse, geänderter Rechtslage oder unverschuldeter Not. Beide Parteien erklären, auch in Zukunft aus einem allfälligen – bewusst nicht geprüften – Verschulden an der Ehezerrüttung keinerlei Rechtsfolgen ableiten zu wollen.

Es sollte klargestellt sein, dass der Unterhaltspflichtige seinerseits dem anderen gegenüber allenfalls auf Unterhalt verzichtet. Der Ehemann/die Ehefrau verzichtet gegenüber der Ehefrau/dem Ehemann auf Unterhalt, auch für den Fall geänderter Verhältnisse, geänderter Rechtslage oder unverschuldeter Not. Beide Parteien verzichten wechselseitig auf Erhöhung bzw. Herabsetzung dieses (allenfalls wertgesicherten) Unterhaltsbeitrags auch für den Fall geänderter Verhältnisse, geänderter Rechtslage oder unverschuldeter Not. Für die Zeit nach Ablauf der Frist verzichtet die unterhaltsberechtigte Person auf Unterhalt, auch für den Fall geänderter Verhältnisse, geänderter Rechtslage oder unverschuldeter Not.

Wie kann ein Anwalt beim Unterhaltsverzicht helfen?

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie einen Unterhaltsverzicht in Österreich aushandeln sollen? Im Rahmen eines Beratungsgespräch können Sie mit einem Anwalt für Familienrecht Ihre persönliche Situation besser analysieren und die damit verbundenen Ansprüche klären. Bei Bedarf kann der Anwalt Ihnen helfen, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Konsultation eines Anwalts ist in dieser Phase enorm wichtig, um künftige Pensionsansprüche geltend zu machen.

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FAQ: Unterhaltsverzicht

Verzicht auf Unterhalt bedeutet, dass ein Unterhaltsberechtigter freiwillig auf seinen Unterhalt verzichtet. Wenn man auf Unterhalt verzichtet, hat man keinen Anspruch auf die Mindestsicherung.

In Österreich wird ein Verzicht auf Kindesunterhalt nicht genehmigt. Der Kindesunterhalt ist daher dem gesetzlichen Vertreter des Kindes auszubezahlen. Einem volljährigen Kind kann der Kindesunterhalt direkt ausbezahlt werden.
Elternteilen ist es prinzipiell nicht möglich auf Unterhalt für Ihre Kinder zu verzichten. Da dem Kind Unterhalt zusteht, wird das Geld dem gesetzlichen Vertreter ausbezahlt.
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