Als Vater eines ehelichen Kindes haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie die Mutter und sind automatisch mit der gemeinsamen Obsorge betraut. Anders sieht es jedoch beim alleinigen Sorgerecht in Österreich aus. Was habe ich für Rechte als Vater? Vater eines unehelichen Kindes ist nach der Rechtsprechung der Mann, welcher der Mutter in der Zeit zwischen dem 300. und 180. Tag vor der Geburt beigewohnt hat.
Diese Vermutung kann mithilfe eines Vaterschaftstest entkräftet werden. Ferner gilt der Mann, der die Vaterschaft anerkannt bekommen hat oder mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war, als Vater.
Was für Rechte habe ich als Vater eines unehelichen Kindes? Grundsätzlich hat die Mutter das alleinige Sorgerecht von Geburt an, sofern es sich um ein uneheliches Kind handelt. Somit besteht kein alleiniges Sorgerecht von Geburt an für den Vater, zumindest nicht bei unehelichen Kindern. Jedoch können verheiratete bzw. geschiedene Väter unter bestimmten Voraussetzungen das alleinige Sorgerecht beantragen.
Da die Mutter mit der Erziehung und Pflege (Obsorge) des Kindes betraut ist, übernimmt sie die Vertretung und Verwaltung des Vermögens des Kindes und bestimmt auch dessen Familiennamen. Demnach hat der Vater eines unehelichen Kindes in Österreich nicht das Recht, den Nachnamen des Kindes festzulegen.