Auf die Frage „Wie oft hat der Vater Besuchsrecht in Österreich?“, kann keine allgemeingültige Antwort gegeben werden, da dies von Fall zu Fall unterschiedlich ist. Die Rechtsprechung geht jedoch davon aus, dass ein regelmäßiger Kontakt bestehen sollte, um eine enge Bindung zum Kind zu gewährleisten.
Deswegen orientieren sich Eltern meist an einem 14-tägigen Besuchsrecht, wobei bei Kleinkindern auch ein größerer zeitlicher Abstand gewählt werden kann. Ebenso heißt es, dass Übernachtungen beim nicht betreuenden Elternteil ab einem Alter von 6 Jahren sinnvoll sind.
Allerdings handelt es sich bei diesen Richtlinien um keine verbindlichen Vorgaben, sodass auch alternative Vereinbarungen für einen engeren Kontakt zum Kind möglich sind. Es ist empfehlenswert, dass das Kind das andere Elternteil mindestens einmal die Woche sieht.
Bei einem 14-tägigen Rhythmus kann ein zusätzlicher Besuchstag unter der Woche sinnvoll sein. Bemessungsgrundlage sind stets das Kindeswohl, das Alter und die individuellen Bedürfnisse des Kindes. Bei Bedarf können die Eltern in einer Trennungsvereinbarung weitere Regelungen festhalten.
Mit steigendem Alter sollte die Besuchszeit erhöht werden. Dabei haben sich die folgenden Richtlinien etabliert: