Zu den allgemeinen Rechten und Pflichten in der Ehe zählen zunächst alle Handlungsweisen, welche zur Aufrechterhaltung und zum Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft beitragen. Demzufolge sind die Ehepartner zur Geschlechtsgemeinschaft, zum gemeinsamen Wohnen, zur Treue, zum anständigen Umgang miteinander und zum Beistand verpflichtet.
Außerdem müssen beide Ehegatten zur gemeinsamen Deckung der Lebensbedürfnisse beitragen. Nichtsdestotrotz haben die Eheleute das Recht, einvernehmlich darüber zu entscheiden, auf welche Art und Weise jeder Ehegatte seiner Pflicht nachkommt.
Auf Grundlage dieses rechtlichen Verständnisses einer funktionierenden ehelichen Lebensgemeinschaft, ist eine Eheverfehlung eine ehewidrige Handlung, die nicht dem Wesen der Ehe entspricht.
Gemäß österreichischem Eherecht geht man davon aus, dass die Eheverfehlung zur Zerrüttung einer ehelichen Lebensgemeinschaft führt. Inbegriffen sind dabei auch ehewidrige Beziehungen, physische Gewalt, psychische Misshandlungen, Streitsucht, Vernachlässigung des Ehepartners und fehlender Beistand.