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Ehe § Eheliche Rechte und Pflichten & mehr

Das Eherecht regelt die Ehe rechtlich ab und sorgt dafür, dass für die Eheleute die gleichen ehelichen Rechte und Pflichten gelten. Im Grunde gelten beide Ehepartner vor dem Gesetz als gleichwertig und haben daher die gleichen Rechte und ehelichen Pflichten in Österreich. Welche rechtlichen Vorteile die Ehe in Österreich bringt, welche allgemeinen Pflichten eine Ehefrau hat bzw. welche finanziellen Pflichten in der Ehe für beide Eheleute bestehen und welche Nachteile eine Ehe gegenüber einer eingetragenen Partnerschaft oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft haben kann, erfahren Sie im folgenden Artikel. 

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Das Wichtigste in Kürze

Rechtsgrundlage der ehelichen Rechte und Pflichten

Für eine eheliche Lebensgemeinschaft legt das Ehegesetz eheliche Rechte und Pflichten für den Umgang der Ehegatten miteinander fest. Laut Eherecht entstehen die folgenden Verpflichtungen in einer Ehe:

  • Verpflichtung zum gemeinsamen Wohnen.
  • Treuepflicht
  • Verpflichtung zur „anständigen Begegnung“.
  • Beistandspflicht

Da der Staat sich nicht in private Angelegenheiten einmischt, kann prinzipiell keiner prüfen, ob jene Verpflichtungen von den Ehegatten eingehalten werden oder nicht. Deswegen ist es schwierig, die genannten ehelichen Verpflichtungen im Falle der Nichteinhaltung vor Gericht einzuklagen. Relevant ist dies jedoch dann, wenn die Verletzung der Pflichten zur Zerrüttung der Ehe führt und somit zum Scheidungsgrund wird. Im Rahmen einer strittigen Scheidung spielt die Frage nach dem Verschulden an der Zerrüttung der ehelichen Lebensgemeinschaft eine wichtige Rolle. Weiterführende Informationen zum Thema „strittige Scheidung“ und „Scheidungsgründe“ erhalten Sie ebenfalls auf Familienrechtsinfo.at.

Rechtliche Vorteile der Ehe in Österreich

Die Ehe ist ein Vertrag mit umfassenden und wechselseitigen Rechten und Pflichten, der letztendlich eine rechtliche Gleichstellung zwischen den Eheleuten erzielen soll. Daher gibt es auch einige rechtliche Vorteile in der Ehe in Österreich. In den letzten Jahren wurde immer häufiger eine Gleichstellung von Ehe und Lebensgemeinschaft gefordert, doch im österreichischen Rechtssystem hat sich diese Gleichstellung noch nicht durchgesetzt. Ein unverheirateter Partner hat bei einer Trennung keinerlei Anspruch auf Unterhalt. Ebenso hat der Partner keine Ansprüche auf eine Erbschaft.

Demzufolge hat eine Ehe rechtliche Vorteile in Österreich, da der Lebenspartner bei einer Trennung und im Todesfall Ansprüche auf finanzielle Unterstützung hat. Einen Unterschied gibt es jedoch beim Mietrecht. Hierbei hat nicht nur der Ehepartner rechtliche Vorteile in der Ehe in Österreich, sondern auch der Lebenspartner einer eingetragenen Partnerschaft. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er den Mietvertrag eines Verstorbenen Partners übernehmen.

Doch insbesondere bei der Sozialversicherung macht die eheliche Lebensgemeinschaft einen großen Unterschied, sodass die Ehe rechtliche Vorteile in Österreich hat. In einer Ehe ist der Ehepartner automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Gleiches gilt für die Witwenpension, die ein Ehepartner unter gewissen Voraussetzungen genehmigt bekommt, aber ein Lebenspartner unter keinen Umständen erhält.

Nachteile einer Ehe

Selbst wenn die Ehe eine Vielzahl an Vorteilen bietet, so muss man auch die Nachteile einer Ehe im Blick behalten. Steuerlich bringt die Ehe weder Nachteile noch Vorteile, denn anders als in Deutschland sind beide Ehepartner vor dem Fiskus gleich. Demzufolge ist auch die Lebensgemeinschaft im steuerrechtlichen Bereich der Ehe gleichgestellt. Einen Nachteil bei der Ehe gibt es jedoch beim Grundstücksverkauf, denn unter Ehegatten beträgt die Grunderwerbssteuer bei einem Grundstück unter Ehegatten nur 2 anstatt den üblichen 3,5 %.

In manchen Fällen kann die Ehe Nachteile für Partner bergen, wenn sie keine rechtlichen Verpflichtungen füreinander eingehen möchten. Eine Ehe ist ein rechtlicher Vertrag, der nur durch eine Scheidung wieder aufgehoben werden kann. Wer wiederum die Rechte einer Ehe genießen will, kann nur bedingt auf die Pflichten verzichten. Allerdings können in einem Ehevertrag individuelle Vereinbarungen getroffen werden, welche die Nachteile einer Ehe reduzieren.

Allgemeine eheliche Rechte und Pflichten

Zu den allgemeinen Rechten und Pflichten in der Ehe zählen zunächst alle Handlungsweisen, welche zur Aufrechterhaltung und zum Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft beitragen. Demzufolge sind die Ehepartner zur Geschlechtsgemeinschaft, zum gemeinsamen Wohnen, zur Treue, zum anständigen Umgang miteinander und zum Beistand verpflichtet. Außerdem müssen beide Ehegatten zur gemeinsamen Deckung der Lebensbedürfnisse beitragen. Nichtsdestotrotz haben die Eheleute das Recht, einvernehmlich darüber zu entscheiden, auf welche Art und Weise jeder Ehegatte seiner Pflicht nachkommt.

Auf Grundlage dieses rechtlichen Verständnisses einer funktionierenden ehelichen Lebensgemeinschaft, ist eine Eheverfehlung eine ehewidrige Handlung, die nicht dem Wesen der Ehe entspricht. Gemäß österreichischem Eherecht geht man davon aus, dass die Eheverfehlung zur Zerrüttung einer ehelichen Lebensgemeinschaft führt. Inbegriffen sind dabei auch ehewidrige Beziehungen, physische Gewalt, psychische Misshandlungen, Streitsucht, Vernachlässigung des Ehepartners und fehlender Beistand.

Pflichten eines Ehemanns

Da die Pflichten eines Ehemanns die gleichen sind, wie die Pflichten einer Ehefrau gibt es rechtlich keine Unterschiede. Zu den Pflichten eines Ehemanns gehört die Pflicht des gemeinsamen Wohnens, die Pflicht zur Treue, die Pflicht zur anständigen Begegnung und die Beistandspflicht. Hierzu zählt insbesondere auch die Unterstützung des Ehepartners im Krankheitsfall. Dies betrifft dann auch die finanziellen Pflichten einer Ehe, sodass der Partner für den kranken Ehepartner aufkommen muss.

Bei den persönlichen ehelichen Rechten und Pflichten eines Ehemanns müssen sich die Ehepartner untereinander einigen. Gerichtlich durchsetzen kann man sie aber nicht. Trotz der Treuepflicht kann keine Klage auf Unterlassung einer außerehelichen Beziehung gegen den Ehepartner eingereicht werden. Schwere Verletzungen gegen persönliche Pflichten des Ehemanns können jedoch als Scheidungsgründe geltend gemacht werden. Sollten Sie die Scheidung einreichen, empfehlen wir Ihnen die Konsultation eines Anwalts.

Pflichten einer Ehefrau

Da die Pflichten eines Ehemanns die gleichen sind, wie die Pflichten einer Ehefrau gibt es rechtlich keine Unterschiede. Zu den Pflichten einer Ehefrau gehört die Pflicht des gemeinsamen Wohnens, die Pflicht zur Treue, die Pflicht zur anständigen Begegnung und die Beistandspflicht. Hierzu zählt insbesondere auch die Unterstützung des Ehepartners im Krankheitsfall. Dies betrifft dann auch die finanziellen Pflichten einer Ehe, sodass der Partner für den kranken Ehepartner aufkommen muss. Bei den persönlichen Rechten und Pflichten einer Ehefrau müssen sich die Ehepartner untereinander einigen. Gerichtlich durchsetzen kann man sie aber nicht.

Trotz der Treuepflicht kann keine Klage auf Unterlassung einer außerehelichen Beziehung gegen den Ehepartner eingereicht werden. Schwere Verletzungen gegen persönliche Pflichten der Ehefrau können jedoch als Scheidungsgründe geltend gemacht werden. Sollten Sie die Scheidung einreichen, empfehlen wir Ihnen die Konsultation eines Anwalts.

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Finanzielle Pflichten in der Ehe

Zu den ehelichen Rechten und Pflichten gehören auch auch finanzielle Pflichten. Insbesondere weil die Ehe große finanzielle Bedeutung für die Lebenspartner hat, fürchten sie die finanziellen Pflichten in der Ehe. In Österreich birgt die Ehe keine finanziellen Pflichten bezüglich der Steuerlast, denn das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen einer Lebensgemeinschaft und der Ehe.

Insbesondere bei einer Scheidung werden die finanziellen Pflichten einer Ehe sichtbar, wenn es um die Vermögensaufteilung geht. Die Besitzverhältnisse während der Ehe sind gesetzlich durch die Gütertrennung geregelt. Wer heiratet, lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, doch bei Trennung werden die ehelichen Ersparnisse und das Gebrauchsvermögen aufgeteilt. In einem Ehevertrag können jedoch die Folgen einer Scheidung vertraglich abgesichert werden.

Gemeinsames Wohnen während der Ehe

Laut Gesetzgeber sind Eheleute zum gemeinsamen Wohnen verpflichtet. Sollte jedoch ein Ehepartner gegen den Willen des anderen Partners ausziehen, gilt dies im Rahmen einer strittigen Scheidung als schwere Eheverfehlung und somit als Scheidungsgrund. Der vorzeitige Auszug wird demnach als Grund für die Zerrüttung der Ehe angesehen. Wird die eheliche Lebensgemeinschaft und ein gemeinsames Wohnen jedoch für einen der beiden Ehegatten unzumutbar, kann ein Ehepartner vorübergehend in eine andere Wohnung ziehen.

Dies ist der Fall, wenn die Ehefrau beispielsweise von ihrem Mann körperlich und/oder psychisch bedroht wird. Eine weitere Ausnahme für eine gesonderte Wohnung besteht auch bei anderen wichtigen persönlichen Gründen, wie beispielsweise im Fall von pflegebedürftigen Angehörigen. Wohnt die pflegebedürftige Person weiter entfernt, sodass ein Einzug notwendig ist, kann der Ehepartner vorübergehend in die Wohnung des Angehörigen ziehen.

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Negative Scheidungsfolgen vermeiden

Möchten Sie keinesfalls negative Folgen bei einer zukünftigen strittigen Scheidung riskieren, dann kontaktieren Sie einen Anwalt für Familienrecht. Mithilfe eines Feststellungsantrags bei Gericht kann im Rahmen eines Außerstreitverfahrens ermittelt werden, ob ein Auszug aus der ehelichen Wohnung rechtmäßig ist. 

Ehegattenunterhalt im Eherecht

Nicht nur bei einer Scheidung, sondern auch während der aufrechten Ehe besteht laut Eherecht in Österreich Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Selbst wenn das Führen des Haushalts heutzutage nicht mehr zu den traditionellen ehlichen Rechten und Pflichten einer Ehefrau zählt, herrscht in den meisten Haushalten das alte Rollenmodell weiterhin vor. Übernimmt die Ehefrau nun den Haushalt allein, dann zählt es zu den Pflichten des Ehemanns, ihr Unterhalt zu leisten. Der Ehegattenunterhalt während aufrechter Ehe kann ganz oder teilweise als Geldleistung erfolgen.

Sollte der gemeinsame Haushalt aufgehoben werden, hat die Ehegattin weiterhin Anspruch auf Unterhalt. Ebenso hat ein Ehepartner Anspruch auf Unterhalt, wenn sie/er aufgrund gesundheitlicher Gründe keiner Erwerbstätigkeit nachgehen oder den Haushalt führen kann. Doch auch bei einer Scheidung hat der geschiedene Ehepartner Anspruch auf Unterhaltszahlung, wobei in diesem Zusammenhang die Schuldfrage eine Rolle spielt. Weitere Informationen zum Thema Ehegattenunterhalt bei strittigen und einvernehmlichen Scheidungen erhalten Sie in unseren Schwerpunktartikeln.

Haushalt und Kindererziehung in der Ehe

Laut Eherecht sollten die Ehegatten Haushalt und Kindererziehung nach einvernehmlicher Vereinbarung gerecht untereinander aufteilen, und zwar so, dass die ehelichen Pflichten ausgewogen sind. Diesbezüglich wird auch die Erwerbstätigkeit und die entsprechende berufliche Belastung beachtet. Beide Ehegatten haben ihren Beitrag zur ehelichen Lebensgemeinschaft zu leisten.

Ist nur einer der beiden Partner erwerbstätig, kann der andere Ehegatte den Haushalt allein übernehmen. Ehepartner müssen gemeinsam nach ihren Kräften zur Deckung ihrer Lebensbedürfnisse beitragen. Ein Ehegatte muss beim Erwerb des anderen mithelfen, sofern dies zumutbar und an die Lebensverhältnisse angepasst ist, oder beide Partner nichts anderes vereinbart haben.

Kindesobsorge

Auch beim Thema Kindesobsorge bestehen laut Eherecht eheliche Rechte und Pflichten für die Ehegatten. Inbegriffen ist hierbei auch die Obsorge für Stiefkinder, für welche das Stiefelternteil in Vertretung für das andere Elternteil die Obsorge übernimmt.

Vermögen in einer Ehe

Bezüglich der Vermögensaufteilung während der aufrechten Ehe gilt in Österreich der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung. Nach österreichischem Eherecht bedeutet das, dass jeder Ehepartner das vor und während der Ehe erworbene Vermögen behält. Das in die Ehe eingebrachte und erwirtschaftete Vermögen verbleibt auch nach der Scheidung im Besitz des jeweiligen Ehegatten. Allerdings werden das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt. Mithilfe eines Ehevertrags können Sie jedoch eine Gütergemeinschaft vereinbaren. Ausführliche Informationen zum Ehevertrag, zu Ehevertrag Kosten oder über die Vermögensaufteilung ohne Ehevertrag erhalten Sie in unseren Artikeln zum Thema.

Pflichten im Eherecht: Treue

Eine Pflicht zur ehelichen Treue ergibt sich aus dem Wesen der Ehe selbst. Ferner zählt die Treue sowohl zu den Pflichten eines Ehemanns als auch einer Ehefrau und eine Verletzung führt zum Ausschluss des nachehelichen Ehegattenunterhalts.

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FAQ: Eheliche Rechte und Pflichten

Zu den ehelichen Pflichten beider Ehegatten gehören die Pflicht des gemeinsamen Wohnens, die Pflicht zur Treue, die Pflicht zur anständigen Begegnung und die Beistandspflicht.
Eine Ehefrau ist dem Ehemann gleichgestellt und hat genauso wie ihr Ehemann unter anderem das Recht auf Ehegattenunterhalt, das Recht auf Verwaltung ihres eigenen Vermögens, das Recht auf Erbschaftsanspruch.
Kümmert sich die Ehefrau alleine um den Haushalt und hat daher kein eigenes Einkommen, ist der Ehegatte verpflichtet Unterhalt zu zahlen. Die Ehefrau muss 33% des Nettoeinkommens des Ehegatten bekommen.
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