Welche Entscheidungen dürfen nach dem Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern getroffen werden? Der Begriff „Gemeinsame Obsorge“ ist irreführend, denn er lässt vermuten, dass die Eltern alle Entscheidungen gemeinsam treffen müssen. Allerdings sind die Eltern des Kindes nicht verpflichtet, das Kind immer gemeinsam zu vertreten oder alles gemeinsam zu entscheiden.
Beispielsweise können sie allein einen Reisepass beantragen oder eine Schulanmeldung vornehmen. Nur in wenigen Fällen ist die Unterschrift beider Eltern unbedingt notwendig. Können sich die Eltern bei der Schulwahl nicht einigen, entscheidet das Gericht und erteilt einem Elternteil die alleinige Obsorge.
Leben die Eltern nicht mehr in derselben häuslichen Gemeinschaft, haben aber beide das Sorgerecht, dann müssen sie festlegen, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich leben soll. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, gilt als der betreuende Elternteil und wird mit der gesamten Obsorge des Kindes betraut.
Daraus ergibt sich auch, dass der andere Elternteil für die Unterhaltszahlungen aufkommen muss. Demzufolge zahlt das Elternteil die Alimente, bei dem sich das Kind nicht hauptsächlich aufhält.