Es ist nicht empfehlenswert einen Scheidungsantrag bei nicht einvernehmlicher Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahrs einzureichen, da dies zu zusätzlichen Konflikten führen kann.
Nutzen Sie das Trennungsjahr, um alle notwendigen Vorbereitungen und rechtlichen Absicherungen zu treffen. Selbst wenn es anfangs schwierig scheint und Sie die Ehe schnellstmöglich vollziehen wollen, kann es hilfreich sein, vorab eine gute Rechtsberatung zu erhalten.
Ein Rechtsanwalt für Scheidungsrecht in Wien, Linz, Graz, Klagenfurt und diesen Orten in Österreich kann Sie über alle notwendigen Aspekte der Scheidung aufklären, alle Formalitäten regeln sowie Ihre Ansprüche aufzeigen und geltend machen.
Häufig lassen sich Ehepartner in Ehekrisen zu unüberlegten Handlungen verleiten, um die Scheidung schnellstmöglich vollziehen zu können. Hierbei werden Ansprüche oftmals nicht berücksichtig oder vorschnell auf diese verzichtet, was schlimmstenfalls sogar sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen haben kann.
Betrachten Sie das Trennungsjahr als Chance, um gegebenenfalls Konflikte zu ordnen und als Möglichkeit, sich adäquat auf die Scheidung vorzubereiten.