Wie bereits angesprochen, sind die Kosten der strittigen Scheidung in Österreich um einiges höher als bei einer einvernehmlichen Scheidung. Für die Scheidungsklage fällt eine Gebühr in Höhe von 312 Euro an und für den Scheidungsvergleich werden weitere 293 Euro veranschlagt, sofern dieser den typischen und notwendigen Inhalt eines Scheidungsfolgenvergleichs bei einer einvernehmlichen Scheidung aufweist. Muss eine Liegenschaft übertragen werden, fallen weitere 439 Euro an.
Hat Ihr Ehegatte einen Rechtsanwalt für Scheidungsrecht beauftragt, raten wir Ihnen dies auch zu tun, um Ihre Position vor Gericht zu stärken. Jene Anwaltskosten gestalten die strittige Scheidung relativ kostspielig.
Bei einer Scheidung besteht keine Anwaltspflicht. Jedoch sollten Sie einen Rechtsexperten für Familienrecht konsultieren, um Ihre Ansprüche hinsichtlich Unterhalt und Vermögensaufteilung geltend zu machen. Die Höhe der Anwaltskosten richtet sich nach dem Streitwert und dem Aufwand.
Bei einer strittigen Scheidung in Österreich muss zunächst jeder Ehepartner die Kosten des Scheidungsverfahrens selbst zahlen. Allerdings muss dann am Ende des Prozesses geschaut werden, wer die alleinige Schuld trägt. Der betroffene Ehepartner muss die gesamten Kosten übernehmen. Sollten Sie über ein geringes Einkommen und wenig Vermögen verfügen, dann können Sie Verfahrenshilfe vorab beim Gericht beantragen.