Bei einer strittigen Scheidung ist jedoch zu erwähnen, dass ein Nachweis der Eheverfehlung vorliegen muss, um eine Scheidungsklage einreichen zu können. Der klagende Ehepartner muss demzufolge beweisen können, dass der andere Ehepartner eine Eheverfehlung begangen hat.
Hierfür dienen Zeugen, Briefe, Hotelrechnungen, Bilder oder Filme. Sollte man den Verdacht einer Eheverfehlung haben, ist es ratsam einen erfahrenen Detektiv zu engagieren.
Die Kosten für dessen Dienstleistungen muss der nachweislich schuldige Ehepartner tragen. Kann das Gericht jedoch nicht von der Eheverfehlung überzeugt werden, wird die Klage von diesem zurückgewiesen.
Ebenso haben beide Ehepartner im Falle einer Versöhnung die Möglichkeit, die Scheidungsklage zurückzuziehen, sofern beide damit einverstanden sind. Nichtsdestotrotz muss der beklagte Ehepartner die gesamten Verfahrenskosten tragen.