Jedoch bietet die Gütertrennung keinen vollständigen Schutz, obwohl sie im Grunde genommen die Eigentumsrechte an den in die Ehe eingebrachten Eigentumswerten wahrt. Doch selbst wenn die Gütertrennung während der Ehe die Besitzrechte des eingebrachten Vermögens schützt, kann eine Scheidung zu unliebsamen Sonderregelungen und Umverteilungen führen.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Ehepartner Anspruch auf die Ehewohnung hat. Ferner gestaltet sich die Vermögensaufteilung schwierig, da nicht immer eindeutig ersichtlich ist, um wessen Eigentum es sich handelt. Nicht selten investieren beide Ehegatten gemeinsam in neues Mobiliar, Immobilien, Elektrogeräte, Fahrzeuge und andere Wertgegenstände, oder sie führen ein gemeinsames Sparkonto, auf welches sie Einzahlungen tätigen.
Allerdings bestehen gemeinsame Eigentumsrechte nur dann, wenn dies explizit in Verträgen vereinbart wird, dabei werden in einem Vertrag beide Ehegatten als Eigentümer einer Sache eingetragen. Trotz Gütertrennung kann ein Ehevertrag dennoch sinnvoll sein, um etwaige Konflikte bei der Vermögensaufteilung bei der Scheidung zu vermeiden.
Durch einen Ehevertrag können die Eheleute ihre eigenen Regelungen bezüglich der Besitzaufteilung während und nach der Ehe vereinbaren. Jedoch gibt es insbesondere bei Unterhaltsvereinbarungen einige wichtige gesetzliche Ausnahmen, die zu beachten sind. Das Eherecht möchte die Ehegatten dadurch vor einer Benachteiligung durch den jeweils anderen Ehepartner schützen.